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Kolumne von Stefan Meierhans
Ein wichtiger Sieg für die Preis-Fairness

Eine französische Verlagsgruppe wurde von der Weko verpflichtet, einem Schweizer Buchhändler den direkten Einkauf in Frankreich zu denselben Konditionen wie für französische Buchhändler zu ermöglichen. Dieser Entscheid kann für Schweizer Unternehmen wegweisend sein.
Publiziert: 25.11.2024 um 16:04 Uhr
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Unsere hohe Kaufkraft wird gerne von ausländischen Unternehmen zur Gewinnmaximierung abgeschöpft. Damit könnte jetzt Schluss sein. Die Weko hat entschieden, dass einem Schweizer Buchhändler die Versorgung aus Frankreich grundsätzlich zu denselben Konditionen ermöglicht werden muss, die auch für die französischen Buchhändler gelten.
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Stefan MeierhansPreisüberwacher

Kurz vor Weihnachten gibt es gute Nachrichten für Schweizer Unternehmen – und damit auch für uns Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten. Es ist ja alte News, dass unsere hohe Kaufkraft gern von ausländischen Unternehmen zur Gewinnmaximierung abgeschöpft wird.

Um uns – Schweizer Unternehmen und die hier wohnhafte Kundschaft – besser davor zu schützen, wurde vor drei Jahren das Kartellgesetz ergänzt. Damit wurde die Fair-Preis-Initiative umgesetzt. Die neuen Bestimmungen kommen zum Zug, wenn ein Schweizer Unternehmen von einem anderen Unternehmen abhängig ist, wenn es also keine ausreichenden und zumutbaren anderen Bezugsmöglichkeiten gibt. In solchen Situationen wird im Fall von ausländischen Unternehmen verlangt, dass sie ihre Produkte oder Dienstleistungen an Schweizer Unternehmen zu den in ihrem Land geltenden Konditionen verkaufen müssen.

Hinsichtlich der französischen Verlagsgruppe hat die Wettbewerbskommision (Weko) nun festgestellt, dass der Schweizer Buchhändler abhängig ist und dass der Missbrauch darin besteht, dass das Unternehmen vom Schweizer Händler deutlich höhere Einkaufspreise verlangt als von den französischen Pendants.

In ihrem Entscheid verlangt die Weko, dass dem Schweizer Buchhändler die Versorgung aus Frankreich grundsätzlich zu denselben Konditionen ermöglicht werden muss, die auch für die französischen Buchhändler gelten. Nur nachgewiesene Mehrkosten können in Rechnung gestellt werden.

Auch wenn der Entscheid noch weitergezogen werden kann, so ist er doch ein grosser Schritt in Richtung mehr Preis-Fairness und ein deutliches Signal an betroffene inländische Unternehmen, dass man sich gegen solche Wettbewerbsnachteile wehren kann und soll.

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