Vielleicht haben Sie im Dezember von Ihrer Bank auch einen Aufruf erhalten, Sie sollten noch im alten Jahr aufs Konto 3a einzahlen. Sie könnten damit Steuern sparen. Ich wiederhole: Steuern sparen.
Dabei ist das Steuernsparen nicht der Sinn dieser Einrichtung. Der Sinn ist die Selbstvorsorge. In Artikel 111 der Bundesverfassung steht: «Der Bund fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Selbstvorsorge namentlich durch Massnahmen der Steuern- und Eigentumspolitik.» Zumindest dieser Verfassungsartikel wurde umgesetzt.
So fördert der Bund die Selbstvorsorge, damit wir neben der AHV als erste Säule, der beruflichen Vorsorge als zweite auch noch eine dritte Säule aufbauen. Damit sollten wir im Alter nicht in die finanzielle Abhängigkeit des Staates geraten.
Es braucht offenbar Steuererleicherungen, um uns Schweizerinnen und Schweizer zum Vorsorgesparen zu bewegen. Ist man einer Pensionskasse angeschlossen, kann man jährlich bis 6768 Franken in die Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. An diesen Grenzwerten hat sich im laufenden Jahr nichts verändert. Je nach Einkommen und Steuerprogression lässt sich dadurch die Steuerrechnung locker um 2000 Franken entlasten. Bei Erwerbstätigen ohne Pensionskasse beträgt das Maximum 33’840 oder 20 Prozent des Reineinkommens.
Ich selber nehme das Steuergeschenk gerne an und zahle seit Jahren in die Säule 3a ein. Aber ich tue das nicht Ende Jahr, ich tue es Anfang Jahr, damit ich länger vom Zins- und Zinseszinseffekt profitieren kann. Der Zinsertrag ist zwar derzeit nicht gerade märchenhaft. Aber es wird wieder bessere Zeiten geben.
Aus steuerlichen Gründen lohnt es sich, mehrere Konti 3a zu haben. Denn beim Bezug des Geldes ist eine einmalige Steuer zu bezahlen, die in den meisten Kantonen progressiv ist. Und da man nicht Teilbeträge beziehen kann, zahlt es sich aus, ab Alter 60 alle Jahre ein Konto 3a aufzulösen. Die Progression brechen, nennt man das.
Der Kanton St. Gallen hat vor zwei Jahren einen proportionalen Steuersatz eingeführt. Dort lässt sich die Progression nur bei der bescheidenen Bundessteuer brechen.
In anderen Kantonen sieht das ganz anders aus. Bezieht ein verheirateter Stadtberner fünfmal nacheinander jedes Jahr 20'000 Franken, so addiert sich die Steuerschuld auf 2990 Franken, inklusive Bundessteuer. Bezieht er hingegen die 100'000 Franken auf einen Schlag, so beträgt die Steuer 3926 Franken. Mit dem Brechen der Progression spart man also in der Stadt Bern 936 Franken. In Aarau beträgt beim genannten Beispiel die Steuerersparnis 1434 Franken, in der Stadt Basel 2144 und in Luzern sogar 2586 Franken.
In Zürich hingegen spart man gemäss dem vorliegenden Beispiel nur bei der Bundessteuer. Im Kanton setzt die Progression bei Verheirateten erst ab einem Betrag von 369'000 Franken ein.
Wenn schon Steuern sparen, dann richtig.