In Tausenden von Fällen pro Jahr werden aus Unfällen Krankheiten gemacht und den Kassen zugeschoben», schrieb einst die «Neue Zürcher Zeitung». Wie so etwas funktioniert, zeige ich an einem Beispiel der Axa.
Es geschah an einem Sommertag vor fünf Jahren: Eine Velofahrerin aus Faulensee im Berner Oberland stürzt. Laut Unfallmeldung erleidet sie eine Prellung des Schleimbeutels. Drei Monate später schmerzt die Schulter immer noch. Das Spital Interlaken führt eine Arthroskopie durch.
Was tun wenn Unfallversicherung die Operationskosten nicht trägt?
Dann die überraschende Meldung aus Winterthur: Die Axa, bei der die Frau durch ihren Arbeitgeber versichert ist, teilt mit, dass sie die Operationskosten nicht trägt. Der Eingriff sei nicht auf den Velounfall vom Sommer 2013 zurückzuführen. Röntgenbilder zeigten «degenerative Veränderungen mit osteophytären Ausziehungen». Kurz: Arthrose.
Die meisten Unfallopfer machen bei solchen Mitteilungen die Faust im Sack, lassen die Operationskosten von der Krankenkasse begleichen und zahlen Selbstbehalt plus Franchise aus dem eigenen Sack. Nicht so die 55-jährige Velofahrerin aus Faulensee. Sie und ihre Krankenkasse erhoben Einspruch.
Tatsächlich hatte sich die Frau zwanzig Jahre zuvor einmal die Schulter ausgerenkt. Laut Axa war dieses Ereignis «überwiegend wahrscheinlich» der Grund, weshalb die Schulter jetzt operiert werden musste. Mir gegenüber erklärte die Versicherung wenig später, eine Übernahme der OP-Kosten widerspreche dem Prinzip, alle Versicherten gleich zu behandeln.
Sieben Ärztinnen und Ärzte beugten sich daraufhin über die Röntgenaufnahmen und schrieben Gutachten. Die Vertrauensärzte der Axa meinten, die Operation «sei überwiegend wahrscheinlich nicht auf den Unfall zurückzuführen». Sie dürften für ihr Gutachten ordentlich Geld kassiert haben.
Die Fachärzte vom Spital Interlaken widersprachen. Es sei «höchst unwahrscheinlich» und entspreche nicht ihrer Erfahrung, dass der beinahe zwanzig Jahre zurückliegende Unfall «relevante Spätfolgen an der Schulter zurückgelassen hat». Vielmehr habe der Fahrradsturz vom Juli 2013 «glaubhaft zu einer relevanten Schulterverletzung» geführt.
Das Berner Verwaltungsgericht glaubte den Vertrauensärzten der Axa nicht. Es glaubte den Fachärzten, die den Eingriff durchführten. Die Axa musste die Operationskosten übernehmen.
Die Moral der Geschichte: Solche akademischen Übungen zulasten von uns Prämienzahlern fielen weg, wenn Unfälle und Krankheiten in der Schweiz bei ein und derselben Gesellschaft versichert wären – und wenn auch die Leistungen bei Unfall und Krankheit identisch wären.
Leidtragende wären allenfalls Versicherungsjuristen und jene Ärzte, die im Namen von Versicherungen Gefälligkeitsgutachten schreiben. Sie könnten sich über mangelnde Arbeit beklagen.