Jeder vierte Versicherte hat eine Spitalkostenzusatzversicherung. Warum auch? Spitalversicherungen sind Luxus. Jeder Vierte soll also nicht jammern, er könne die stetig steigenden Gesundheitskosten nicht mehr stemmen.
Manche wollen auf die halbprivate oder private Spitalversicherung allein wegen der freien Arztwahl nicht verzichten. So hätte ich doch noch einen Spartipp: Wechseln Sie ins Flex-Modell oder in ein Angebot mit einem hohen Selbstbehalt.
Die Prämien dieser Modelle sind günstiger, dafür muss man bei einem Spitalaufenthalt einen Selbstbehalt von einigen tausend Franken in Kauf nehmen, je nach Modell. Wenn man unters Messer muss, kann man es sich immer noch überlegen, ob es sich lohnt, für die halbprivate oder private Abteilung den hohen Selbstbehalt zu bezahlen, oder ob die Versorgung in der allgemeinen Abteilung ebenso gut ist.
Beim Wildwuchs der Spitalversicherungen ist es ziemlich sportlich, den Überblick zu behalten. Man muss jedoch wissen, dass man die freiwilligen Zusatzversicherungen meistens nur auf Ende Jahr unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündigen kann.
Bei Sanitas und Swica beispielsweise ist diese Frist auch dann einzuhalten, wenn man beim gleichen Versicherer in ein günstigeres Modell wechselt. Für 2018 ist die Frist somit bereits abgelaufen.
Nicht zu spät wäre man bei Concordia, CSS, Helsana oder Visana. Da ist der Wechsel auf den Folgemonat möglich. Doch diese scheinbare Kulanz hat einen Haken: Man muss bei diesen Kassen Fragen zur Gesundheit beantworten. Somit besteht das Risiko, dass die Versicherung den Antrag ablehnt oder für gewisse Leiden einen Vorbehalt anbringt. Man hätte dann nur noch einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Eigentlich erstaunlich, handelt es sich doch um ein Downgrading, also um eine Herabsetzung der Leistung.
Bei Atupri, Swica und Sanitas ist keine erneute Gesundheitsdeklaration notwendig. Bei Atupri ist der Wechsel ohne Gesundheitsprüfung sogar auf den Folgemonat möglich.
Die Angaben erhielt ich von den Kommunikationsabteilungen der angefragten Krankenversicherern. Sie sind somit ohne Gewähr.
Noch zur Frage, wieweit solche Spitalversicherungen nötig sind. Ich bin nur allgemein versichert. Als ich mir vor einigen Jahren eine neue Hüfte montieren liess, lag ich sieben Tage in einem Zweierzimmer, davon vier Nächte alleine. Das Essen im Berner Lindenhofspital war hervorragend; die Pflege sowieso. Ich fragte die Krankenschwester, heute sagt man FaGe oder so ähnlich: «Wie müssen denn bei Ihnen die Halbprivatpatienten essen, wenn schon in der allgemeinen Abteilung das Essen so fein schmeckt?» Es gebe punkto Essen kein Unterschied, sagte mir die FaGe. Also wollte ich wissen, was ich als zusätzliche Dienstleistung erhalten hätte, wenn ich halbprivat versichert gewesen wäre. «Gratis WLan», sagte sie mir.
Kein Witz.