Bruno Knüsel war 16 Jahre oberster Chef der Steuerverwaltung im Kanton Bern. In seinem Abschiedsinterview vor knapp einem Jahr sagte er mir, was man vorkehren müsste, damit die Steuererklärung auf einen Bierdeckel passt: Wenn nur noch ein einziger Abzug gelten dürfe. Man bräuchte dann lediglich Zivilstand, Einkommen und Vermögen anzugeben. Säule-3a-Abzug, Berufskostenabzug, Weiterbildungsabzug, Krankheitskostenabzug, Zweitverdienerabzug, Schuldzinsabzug, Liegenschaftsunterhaltsabzug und all die Kinderabzüge hätten auf einem Bierdeckel keinen Platz mehr.
«Ich predige einfachere Steuergesetze, seit ich in der Steuerverwaltung arbeite», so Knüsel. «Wir von der Verwaltung möchten sie vereinfachen, doch nach jeder Revision sind sie komplizierter als zuvor.» Politiker wollen für jeden Einzelfall eine Sonderregelung.
Lukas Reimann ist ein solcher Politiker. Der SVP-Nationalrat wollte den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, einen befristeten Steuerabzug für touristische Aufenthalte in der Schweiz zu präsentieren.
Der St. Galler Jurist begründet dies mit dem Argument, dass der Tourismus schwer unter der Frankenstärke leide. Zudem hätten die beschlossenen Sofortbeiträge mit einem Impulsprogramm über 210 Millionen Franken bisher keine Wirkung gezeigt. «Der Steuerabzug für Ferien in der Schweiz ist demgegenüber eine schnellere, unbürokratische Lösung mit grosser Wirkung», schrieb Reimann. Warum der SVP-Politiker ausgerechnet das Gastgewerbe unterstützen will, wo über die Hälfte der Beschäftigten ausländischer Herkunft sind, will ich hier nicht hinterfragen.
Ueli Maurer attestierte der Motion seines Parteikollegen eine gewisse Originalität. In der zurückliegenden Sommersession meinte der Finanzminister jedoch: «Wir können nicht jedes Problem im Land über die Steuern lösen.» Es sei keine Lösung, überall dort, wo wir ein Problem sichteten, Steuerpolitik zu betreiben und das System zu verkomplizieren.
Recht hat er. Nur stimmt, was er sagt, zumindest in der Familienpolitik nicht mit der Realität überein. Unser Steuergesetz kennt zehn verschiedene Kinderabzüge: Ausbildungskosten, Unterstützungsabzug, Versicherungsabzug, Kinder-Haushaltsabzug für Alleinstehende, Kinderbetreuungskosten – und das ist nur eine Auswahl. Bei getrennten oder geschiedenen Eltern stellt sich zudem die Frage, wer den entsprechenden Abzug in welchem Umfang vornehmen darf. Komplizierter gehts nicht.
Weshalb ich die Motion Reimann erst jetzt thematisiere? Ganz einfach: Sie war mir entgangen. Der Vorstoss wurde nicht ernst genommen. Im Rat gab es dazu auch keine Wortmeldung.
Was es dazu ausserdem noch zu sagen gibt: Ein parlamentarischer Vorstoss kostet den Steuerzahler im Schnitt 6120 Franken. Darin enthalten sind nur die Kosten der Verwaltung; jene des Parlaments kämen noch dazu.