Gopfried Stutz über den drohenden Generationenkonflikt
Warum ich ein schlechtes Gewissen habe

Wer soll die Renteneinbusse der Übergangsgeneration ausgleichen? Die Jungen natürlich. Einmal mehr.
Publiziert: 09.05.2020 um 14:15 Uhr
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Aktualisiert: 17.07.2020 um 09:42 Uhr
Claude Chatelain, Publizist.
Foto: Paul Seewer
Claude Chatelain

Als Risikopatient danke ich allen, die sich um mich Sorgen machten, da ich kaum mehr hinaus, nicht mehr ins Fitness, auch den wöchentlichen Saunagang nicht mehr praktizieren und selbst die Golfschläger nicht mehr schwingen durfte.

Diese Nachsicht bereitet mir ein schlechtes Gewissen. Denn mir geht es blendend. Wie andere Rentnerinnen und Rentner gehöre ich zur privilegierten Gruppe, die dank AHV und Pensionskasse in den Genuss eines bedingungslosen Grundeinkommens kommen. Zudem habe ich keine gelangweilten Schulkinder, die mir das Homeoffice schwer machten.

Sorgen machen muss man sich um andere: Wie müssen sich Familienväter mit schulpflichtigen Kindern fühlen, deren Arbeitgebern der Konkurs droht? Oder jene Frauen mit tiefen Einkommen, die wegen Kurzarbeit Einbussen auf dem bereits tiefen Lohn in Kauf nehmen müssen? Oder Jungunternehmer, die ein Start-up gründeten, den Break-even in Sichtweite hatten und deren Projekte auf Eis gelegt wurden? Oder Lehrabgänger, die zuerst mit dem RAV Bekanntschaft machen müssen, bevor sie sich auf dem Arbeitsmarkt bewähren können?

Wenn ich etwas gestresst bin, dann höchstens beim Velofahren oder Spazieren. Mich dünkt, gewisse Mitbürger, häufig Familienväter mit Kinderwagen, achten kaum mehr auf die Abstandsregel, wenn ich am äussersten Rand des Weges daherkomme. Vielleicht sagen sie sich: Wegen alten Säcken wie diesem muss ich schon genug entbehren. Womöglich bilde ich mir das nur ein. Dennoch glaube ich, den Generationenkonflikt zu fühlen, den ich bisher nur vom Hörensagen kannte.

Die Generationenfrage wird sich auch in Bundesbern akzentuieren, sobald die Politiker nicht mehr nur über Corona und deren wirtschaftliche Folgen reden. Zum Beispiel bei der Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge, des BVGs, dessen Vernehmlassung bis Ende Mai verlängert worden ist.

Auch hier ist die zentrale Frage, wie weit die Jungen für die Alten aufkommen müssen. Denn anders als die AHV beruht das BVG auf dem Kapitaldeckungsverfahren: Jeder spart für sich. Doch weil man den gesetzlich garantierten Mindestumwandlungssatz nicht der steigenden Lebenserwartung angepasst hat, funktioniert dieses Prinzip schon längst nicht mehr. So müssen die Jungen schon heute für ungenügend finanzierte Renten der Alten geradestehen. Schätzungen sprechen von sieben Milliarden Franken pro Jahr.

Also muss dieser Umwandlungssatz, der die Höhe der Rente bestimmt, nach unten korrigiert werden: von 6,8 auf 6 Prozent. Damit würde die Umverteilung von Jung zu Alt wenigstens teilweise abgefedert. Wer soll nun die Renteneinbusse der Übergangsgeneration ausgleichen? Die Jungen natürlich. Einmal mehr.

Finanziert werden soll der umstrittene Rentenzuschlag durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge von 0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Einkommen. Ein schwer verdaulicher Gedanke.

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