Uff, noch einmal gut gegangen. Der Telefonterror scheint besiegt. Nach dem Ständerat hat diese Woche auch der Nationalrat den Telefonterroristen den Kampf angesagt und ein Verbot ausgesprochen: Krankenkassenmakler dürfen uns nicht mehr nach dem Zufallsprinzip telefonieren. Wir können aufatmen.
Jeden Tag fünf bis sechs Telefonate von Versicherungsmaklern, die einem eine Krankenzusatzversicherung andrehen wollen. Das verstehe ich unter einem Telefonterror. Doch wenn ich ehrlich bin, kann ich gar nicht mitreden. Im letzten wie schon im vorletzten Herbst wurde ich von keinem einzigen Telefonterroristen attackiert. Dass die Schweiz durch Krankenkassenmakler terrorisiert wird, weiss ich nur dank der Medien: Gemäss der Schweizer Mediendatenbank wurde in den zurückliegenden 24 Monaten dieser martialische Begriff über 200-mal gedruckt.
Ein schlechtes Risiko
Ich bin ziemlich beleidigt, dass mich Telefonterroristen links liegen lassen. Offensichtlich bin ich zu alt, ein schlechtes Risiko, wie man in der Branche sagt. Denn die Makler wollen ja ihren Opfern nicht bloss den Wechsel zu einer günstigeren Grundversicherung schmackhaft machen, sondern sie auch zum Abschluss oder zum Wechsel der Spitalkostenzusatzversicherung überreden. Der Verkauf dieser Produkte ist für Krankenversicherer nur dann interessant, wenn man sie nicht braucht. Und das trifft eher bei Jüngeren als bei Älteren zu.
Der Nationalrat will aber nicht nur den Telefonterror unterbinden, sondern auch die Höhe der Vermittlerprovisionen beschränken – und zwar ebenfalls für die Zusatzversicherungen, nicht bloss für die obligatorische Grundversicherung. Dazu muss aber der Ständerat noch Ja sagen.
43 Millionen Franken Provisionen in der Grundversicherung
Am Donnerstag war in der Ratsdebatte zu hören, dass sich die Summe der Vermittlungsprovision in der Grundversicherung auf 43 Millionen Franken addiert, in der Zusatzversicherung auf rund 400 Millionen. Doch ob ein Krankenversicherer einem Dritten eine Provision zahlt oder einen eigenen Vertrieb unterhält, macht unter dem Strich keinen Unterschied.
Es ist wie mit der Erhöhung der Franchise, wie ich sie letzte Woche in diesen Spalten thematisierte. Die Bundesparlamentarier tun so, als wollten sie den unanständig steigenden Gesundheitskosten zu Leibe rücken. Doch weder mit höheren Franchisen noch mit tieferen Vermittlungsprovisionen wird das Kostenwachstum gedämpft. Sie lenken höchstens von den wahren Problemen ab.
Im Herbst 2017 stellte eine unabhängige Expertengruppe unter alt Ständerätin Verena Diener 38 kostensparende und effizienzsteigernde Massnahmen vor, um fehlerhafte Anreize zu beseitigen. Weder eine höhere Franchise noch eine Deckelung der Vermittlungsprovisionen sind unter diesen Vorschlägen zu finden.