Gopfried Stutz
Der Kuhhandel torpediert die AHV-Reform

Vor einem Jahr ist die dringende Altersreform an der Urne abgelehnt worden. Was ist seither geschehen?
Publiziert: 23.09.2018 um 09:50 Uhr
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Aktualisiert: 13.10.2018 um 19:44 Uhr
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Claude ChatelainKolumnist und Wirtschafts-Publizist

Vor einem Jahr, am 24. September 2017, lehnten Schweizerinnen und Schweizer die Altersreform von Bundesrat Alain Berset an der Urne ab. Die FDP versprach im Vorfeld der Abstimmung, man könne die Vorlage getrost ablehnen, ein Plan B sei fixfertig. Man könne ihn aus der Schublade ziehen.

Wo, bitte sehr, ist dieser Plan B? Möglich, dass da in einer Schublade ein Plan steckt. Er ist schnell herausgezogen. Länger dauert es, um ihn umzusetzen. Oder soll etwa dieser unsägliche Kuhhandel, die Verknüpfung der Firmensteuern mit der AHV, der viel gepriesene Plan B sein?

Wir wollen hier zusammenfassen, wo wir bei der überfälligen Sanierung der Sozialwerke stehen. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt läuft derzeit die Vernehmlassung zur AHV-Revision, genannt AHV21. Sie dauert noch bis zum 17. Oktober. Sie sieht die Anpassung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahren und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,5 Prozentpunkte vor.

Es ist jedoch wenig wahrscheinlich, dass diese Revision bald in Kraft treten könnte. Ursache der Verzögerung ist der Kuhhandel, welcher in der laufenden Herbstsession von den Räten abgewickelt wird. Danach soll die AHV jährlich zusätzliche 2,1 Milliarden Franken erhalten; finanziert mehrheitlich mit Lohnbeiträgen von 0,3 Prozentpunkten, die je hälftig Arbeitnehmern und Arbeitgebern belastet werden.

Damit gibts für die AHV mehr Geld, ohne dass auf der anderen Seite etwas eingespart wird. Für die Linken das Goal des Jahres. Eine Anpassung des Frauenrentenalters ist damit für mehrere Jahre vom Tisch. Noch offen ist, ob gegen den Kuhhandel das Referendum zustande kommt, sodass wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu auch noch etwas sagen dürfen.

Noch schlimmer dran ist die berufliche Vorsorge, obschon der Sanierungsbedarf der 2. Säule mindestens so dringend ist wie bei der AHV. Bundesrat Alain Berset gab den Sozialpartnern ein Jahr Zeit, um einen Kompromiss auszuhandeln. Hier ginge es darum, den Umwandlungssatz zu senken und die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu erhöhen. Für die Arbeitgeberseite ist das eine bittere Pille, wenn nun wegen des Kuhhandels die Lohnnebenkosten bereits für die AHV erhöht werden sollen.

Auf der anderen Seite des Verhandlungstisches sind die Gewerkschaften kaum zu Konzessionen bereit – auch dies wegen des Kuhhandels. Mit der Zusatzfinanzierung von 2,1 Milliarden für die AHV haben sie, was sie wollen. Ihnen liegt die AHV am Herzen und nicht die berufliche Vorsorge, mit der auch börsenkotierte Konzerne Geld verdienen.

Böse Zungen behaupten sogar, die Linke wolle die 2. Säule zerstören und damit den Beweis haben, dass das System nicht funktioniere. Bester Nährboden, um ein altes Anliegen aufzufrischen und eine Initiative zur Schaffung einer Volkspension zu lancieren.

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