Es gibt die Dividende, die als Einkommen zu versteuern ist. Aber es gibt häufig auch eine Rückzahlung des Kapitals, die interessanterweise nicht zu versteuern ist. Man muss auf dem Bankbeleg gut hinschauen, ob dort «Dividende» oder «Kapitalrückzahlung» geschrieben steht. Wird eine Dividende ausbezahlt, werden 35 Prozent Verrechnungssteuer abgezogen.
Rund 60 der an der Börse gehandelten Schweizer Unternehmen machten im vergangenen Jahr von dieser steuerfreien Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven Gebrauch, darunter Allreal, Calida, Clariant, Credit Suisse, Julius Bär, LafargeHolcim, Lonza, Sunrise, Swiss Life, UBS, Zurich. Ausgerechnet Grossbanken, die nach wie vor auf einem sehr dünnen Kapitalpolster sitzen, nehmen das Geld für die Ausschüttung nicht vom Gewinn, sondern von den Kapitaleinlagereserven, wie sie durch Fusionen oder Kapitalerhöhungen gebildet werden können. Laut NZZ verfügen die beiden Grossbanken dank zahlreicher Kapitalerhöhungen über genügend hohe Reserven, um ihre Aktionäre über zehn Jahre mit einer steuerfreien Ausschüttung zu beglücken. Dass damit dem Fiskus Milliarden entgehen, braucht Sie nicht zu kümmern.
Auch Ex-Finanzminister Hans-Rudolf Merz kümmerte dies nicht, dem wir das Steuergeschenk zu verdanken haben. Er hat es in die Unternehmenssteuerreform II verpackt, der wir vor zehn Jahren an der Urne äusserst knapp zustimmten. Das Geschenk war so gut in der komplizierten Reform versteckt, dass die wenigsten begreifen konnten, über was wir eigentlich abstimmten. Die Linken warfen Merz daher vor, das Stimmvolk hinters Licht geführt zu haben. Wer weiss – vielleicht war jene Irreführung mit ein Grund, weshalb der Souverän vor einem Jahr die Unternehmenssteuerreform III versenkte. Nun wird bekanntlich in der Wandelhalle in Bern über eine Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III verhandelt. Linke Politiker verlangen, die steuerfreie Kapitalauszahlung abzuschaffen.
Steuersystematisch mag die Steuerbefreiung logisch erscheinen: Dividenden und Kapitalrückzahlungen sind nicht das Gleiche. Dennoch ist schwierig nachzuvollziehen, weshalb die eine Ausschüttung steuerbar ist und die andere nicht. Wie auch immer: Steuergeschenke nehmen wir dankend an. Dem geschenkten Gaul schaut der Steuerzahler nicht ins Maul.
Sie haben Fragen zur Steuererklärung? Am Dienstag, 27. Februar, 19.30 Uhr, moderiert Claude Chatelain auf Blick.ch dazu eine Ratgeber-Sendung.