Auch Millionärinnen haben Anspruch auf Witwenrente
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Gopfried Stutz
Auch Millionärinnen haben Anspruch auf Witwenrente

Kinderlose Witwen bekommen nur dann eine Witwenrente, wenn sie beim Tod des Mannes das 45. Altersjahr erreicht haben.
Publiziert: 30.05.2020 um 23:21 Uhr
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Aktualisiert: 31.05.2020 um 22:57 Uhr
Claude Chatelain, Publizist.
Foto: Paul Seewer
Claude Chatelain

Irina Beller hat ihren Mann verloren, wie dieser Tage zu lesen war. Hat nun die Millionärsgattin, die durch eine Dok-Sendung des Schweizer Fernsehens berühmt-berüchtigt geworden ist, Anspruch auf eine Witwenrente? Die Antwort ist einfach: ja.

Möglicherweise wird die soeben 48 Jahre alt gewordene Millionärin auf die Witwenrente verzichten. Aber ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, weshalb sie das tun sollte. Sie hat einen gesetzlichen Anspruch darauf. Wenn das Gesetz so ausgestaltet ist, dass auch kinderlose Witwen Anspruch auf eine Witwenrente haben, so ist das nicht ihr Problem. Zudem hat ihr verstorbener Ehemann höchstwahrscheinlich ein Mehrfaches dessen an AHV-Beiträgen einbezahlt, was nun seine hinterlassene Ehefrau an Witwenrente bekommen wird.

Anders wäre es, wenn Walter Beller vor vier Jahren verstorben wäre, und die gebürtige Ukrainerin und in Moskau aufgewachsene Irina Beller hätte kein Kind aus einer früheren Beziehung. Kinderlose Witwen bekommen nur dann eine Witwenrente, wenn sie beim Tod des Mannes das 45. Altersjahr erreicht haben. Zudem muss die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert haben. Irina Beller schafft das so oder so locker: Ganze 20 Jahre war die Schweiz-Russin mit dem verstorbenen Baulöwen verheiratet.

Die Witwenrente der AHV beträgt für eine Vollrente zwischen 948 und 1896 Franken. Falls Walter Beller stets AHV-Beiträge einzahlte und somit keine Lücken aufweist – wovon ich ausgehe –, dürfte also die 48-Jährige monatlich 1896 Franken erhalten. Auch deshalb, weil ihr Mann überdurchschnittlich hohe AHV-Beiträge ablieferte. Und falls der 71-Jährige von seiner Pensionskasse eine Rente erhielt, so wird die Society-Lady auch von der 2. Säule Anspruch auf eine Rente haben.

Die Guillotine von 45 Jahren gilt übrigens nur für Witwen ohne Kinder. Verwitwete Mütter erhalten dagegen bis zum AHV-Alter oder sogar lebenslänglich eine Witwenrente ausbezahlt. Lebenslänglich nur dann, wenn die Witwenrente höher ausfällt als die eigene Altersrente. Oder in der Sprache der Juristinnen: Sind gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente und für eine Alters- und Invalidenrente erfüllt, so wird nur die höhere Rente ausgerichtet.

Auch geschiedene Frauen haben unter Umständen Anspruch auf eine Witwenrente. Hier sind die Hürden etwas höher: Die Frau muss bei der Scheidung mindestens 45 Jahre alt sein, und die Ehe muss nicht mindestens fünf, sondern mindestens zehn Jahre Bestand gehabt haben. Wohlverstanden, ich spreche hier nur von kinderlosen geschiedenen Witwen. Bei geschiedenen Witwen mit Kindern ist es etwas komplexer.

Noch wäre zu ergänzen, dass der Anspruch auf Witwenrenten bei einer Wiederverheiratung erlischt. Die Millionärs-Witwe wird das nicht kümmern. Sie hat ja meiner Kollegin Flavia Schlittler von der People-Redaktion im Interview gesagt: «Ich werde nie mehr heiraten.»

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