Und was machen Sie beruflich?» In seinem Buch mit diesem Titel beschreibt Rolf Dobelli einen Marketingmanager, der mit 40 Jahren arbeitslos wurde. Gehrer, so heisst Dobellis Romanfigur, habe überlegt, ob er sich bei der Arbeitslosenkasse anmelden soll: «Einbezahlt hätte er genug über all die Jahre, und es wäre nun einmal an ihm, an diesen vollen Eutern zu saugen.» Volle Euter? Wie wahr!
Das Bild von der Kuhweide gefällt mir, weil der Versicherungsschutz für Arbeitslose in den letzten Jahren in Riesenschritten gesteigert wurde – freilich nur für Personen mit überdurchschnittlichen Salären: über 100'000 Franken pro Jahr.
Das Arbeitslosentaggeld beträgt 70 Prozent vom bisherigen Lohn. Hat der Stellensuchende unterstützungspflichtige Kinder, sind es sogar 80 Prozent. Freilich erhält ein geschasster Manager mit einem Jahresgehalt von sagen wir 250'000 Franken nicht etwa 70 oder 80 Prozent von 250'000 Franken, sondern vom maximal versicherten Verdienst. Der lag bis 2008 bei 106'800 Franken. Wenige Jahre später stieg er auf 126'000 Franken. Und seit zwei Jahren liegt er bei sagenhaften 148'200 Franken. Auf den 1. Januar 2016 wurde er um 17,6 Prozent erhöht.
80 Prozent des besagten Jahresverdienstes sind 118'560 Franken im Jahr; 9880 Franken im Monat. Das ist das Maximum, das Topverdiener als Arbeitslosengeld erhalten. Nicht schlecht, oder?
Diese Aufwertung ist überraschend, weil die Arbeitslosenversicherung eben erst saniert werden musste. Einnahmen und Ausgaben standen nicht mehr im Einklang. Bundesrätin Doris Leuthard, damals noch Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements, kürzte Leistungen und erhöhte Lohnbeiträge. Das Schweizer Stimmvolk stimmte der Sanierung vor acht Jahren zu.
Zur Erinnerung: «Einbezahlt hätte er genug über all die Jahre», sinniert Gehrer in Dobellis Roman. Nur: Warum steigt der maximal versicherte Lohn derart sprunghaft in die Höhe?
Die Antwort überrascht: Weil auch der versicherte Verdienst bei Unfällen sprunghaft angestiegen ist.
Denn – so will es das Gesetz – der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes bei Arbeitslosigkeit entspricht demjenigen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG).Womit sich die Frage aufdrängt, weshalb der versicherte UVG-Verdienst derart ruckartig angestiegen sein könnte. Die Antwort: Auch hier gründet der Anstieg nicht auf einem politischen Entscheid, sondern auf Statistik.
Der Bundesrat muss den versicherten Verdienst der Unfallversicherung so festlegen, dass in der Regel mindestens 92 Prozent, aber nicht mehr als 96 Prozent der versicherten Arbeitnehmenden zum vollen Verdienst versichert sind.
Dobellis Romanheld Gehrer verzichtete übrigens darauf, an den vollen Eutern zu saugen. Selber schuld.