1990 wars. Die selbständige Physiotherapeutin Iris Graf, die in Wirklichkeit anders heisst, schliesst für ihre Vorsorge eine 3a-Versicherung ab. Nun, mit Alter 62, ist die Versicherung abgelaufen. Die SonntagsBlick-Leserin hat von Swiss Life einen Betrag von 254'630 Franken zugute.
Die Physiotherapeutin wusste, dass die Auszahlung des Kapitals einer Steuer unterliegt. Und sie wusste ebenfalls, dass diese Steuer einen progressiven Steuersatz aufweist: Je höher das Kapital, desto höher der Steuersatz.
Also schrieb sie Swiss Life, man möge ihr das Kapital in zwei Tranchen auszahlen: eine Tranche 2018, die andere Tranche 2019. Sie würde dadurch insgesamt weniger Steuern zahlen. Die Progression brechen, nennt man das.
Geht leider nicht, schrieb ihr die Versicherung, die damals beim Abschluss noch Rentenanstalt hiess. «Teilbezüge bei gebundenen Vorsorgepolicen sind nur für Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, Amortisation der Hypothek auf selbstgenutztem Wohneigentum oder für den Einkauf in die 2. Säule möglich.»
Swiss Life hat recht: Beim Sparen 3a gilt das Prinzip alles oder nichts. Also musste die Frau den vollen Betrag von 254'630 Franken auf einen Schlag beziehen und davon dem Fiskus 18'477 Franken abliefern.
Der Versicherungsagent hätte ihr vor knapp 30 Jahren empfehlen sollen, zwei 3a-Policen mit unterschiedlicher Vertragsdauer abzuschliessen. Damit hätte sich die Selbständigerwerbende das Kapital in verschiedenen Jahren auszahlen lassen und die Progression brechen können.
Mit zwei statt nur einer Police, aber insgesamt dem gleichen Sparkapital hätte Iris Graf 4737 Franken weniger Steuern bezahlt, also 13'740 statt der genannten 18'477 Franken. Was man nach der Pensionierung, wenn man noch rüstig und reiselustig ist, so alles mit 4737 Franken anstellen könnte, brauche ich niemandem vorzurechnen.
Man könnte nun einwenden, als die damals noch junge Physiotherapeutin bei der Rentenanstalt die Versicherung abgeschlossen hatte, sei noch alles anders gewesen. Ich weiss aber, dass auch heute noch 3a-Versicherungen in einen einzigen Vertrag verpackt werden, sodass bei der Pensionierung mehrere Hunderttausend Franken fällig werden und entsprechend hoch versteuert werden müssen.
Hätte Iris Graf ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Zürich, sondern in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Glarus oder Obwalden, so hätte ein gestaffelter Bezug keinen steuerlichen Vorteil gebracht. Diese Kantone haben bei der Sonderveranlagung Vorsorge einen konstanten Satz, eine sogenannte Flatrate. Möglicherweise haben in 20 oder 30 Jahren alle Kantone eine Flatrate. Man weiss nie. Wobei es so oder so fragwürdig ist, derart langfristige Verträge abzuschliessen. Aber das ist eine andere Geschichte, die an dieser Stelle schon erzählt wurde.