Die Woche begann mit Prügel. Was mussten die Richterinnen und Richter des Landes an Kritik einstecken: Den Volkswillen würden sie missachten! Im überparteilichen Chor stimmten die Politiker gegen die helvetische Rechtsprechung ein, gegen undemokratisches Richterrecht, das schleichend den Souverän unterhöhle. Anlass war eine Zahl: Nur 58 Prozent soll die Ausschaffungsquote bei kriminellen Ausländern betragen.
Bis herausgekommen ist, dass das Bundesamt für Statistik falsche Daten publiziert hatte. Niemand weiss genau, wie hoch der relative Anteil der jährlich aus dem Land gewiesenen straffälligen Ausländer ist. Fest steht nur, dass es letztes Jahr insgesamt 1980 Personen waren. Zur Erinnerung: Im Abstimmungsbüchlein über die Ausschaffungs-Initiative 2010 hatte die SVP jährlich 1500 Landesverweisungen in Aussicht gestellt. Gänzlich missachtet wird der Volkswillen also offenbar nicht.
Die Judikative als neuer Prügelknabe der Rechtschaffenen – eine internationale Tendenz, die von Wien bis Washington auftritt.
Nach der Richterschelte passierte am Freitag Weiteres: Bundesanwalt Michael Lauber bot seinen Rücktritt an.
Was haben die beiden Themen miteinander zu tun? Viel. Denn Laubers Ende ist nicht dem Parlament zu verdanken, sondern den Richtern. Im konkreten Fall jenen des Bundesverwaltungsgerichts, die einen Aufsichtsbericht gegen Lauber in einem akribischen, 63-seitigen Urteil zerlegen und grossteils stützen.
Das Parlament hingegen, dessen Mitglieder wieder in den Chor einstimmen – diesmal gegen den am Boden liegenden Lauber –, hat diesen dreimal gewählt beziehungsweise im Amt bestätigt. Und die heutigen Strukturen der Bundesanwaltschaft geschaffen.
Es ist kein guter Zeitpunkt für Politiker und Beamte, um über die richterliche Gewalt im Staat herzuziehen.