Der Preisüberwacher kämpft für Millionen-Rabatte
Wenn die Gebäude-Versicherung Geld zurückbezahlt

Ob und bei welchem Gebäudeversicherungsunternehmen man sein Eigenheim versichert, kann man oft nicht wählen, deshalb ist Prämien-Fairness in diesen Fällen sehr wichtig und in meinem Fokus.
Publiziert: 14.04.2025 um 16:08 Uhr
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Wer sein Haus versichert, kann nicht immer auf den Markt zählen: In einigen Kantonen ist die Wahl der Gebäudeversicherungsgesellschaft nicht frei.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

  • Versicherte in Thurgau und Basel-Land erhalten Millionen zurück von der Gebäudeversicherung
  • Preisüberwacher ersetzt den fehlenden Wettbewerb bei obligatorischen Versicherungen
  • Rund 2 Millionen Franken Rückerstattung für Gebäudeeigentümer
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Stefan MeierhansPreisüberwacher

Geld zurück von der Versicherung? Das klingt im ersten Moment wie eine urbane Legende. Im Fall der kantonalen Gebäudeversicherungen von Thurgau und Basel-Landschaft ist es dieses Jahr ganz real. Die Versicherten bekommen mehrere Millionen Franken zurückerstattet.

Da sich die Kundinnen und Kunden in diesen Kantonen nicht aussuchen können, ob und bei wem sie versichert sein wollen, trete ich als Preisüberwacher an die Stelle des fehlenden Wettbewerbs.

Mit der Gebäudeversicherung Thurgau hatten wir bereits vor zwei Jahren einen Prämienrabatt-Mechanismus vereinbart, der greift, wenn sich die Ergebnisse der Versicherung gut entwickeln und eine Mindestreserve besteht. Diese Voraussetzungen sind nun erfüllt, deshalb entschied der Verwaltungsrat, dass 2025 rund 2 Millionen Franken an die Gebäudeeigentümer im Kanton als Prämienrabatte auf die Jahresrechnung zurückfliessen.

Auch mit der Gebäudeversicherung von Basel Landschaft waren wir in einem intensiven Austausch. Im Jahr 2019 hatten wir mit der Versicherung vertraglich einen Rückerstattungsmechanismus für Überschüsse in der obligatorischen Grundstücksversicherung vereinbart, um auch hier zu verhindern, dass die Kundinnen und Kunden überhöhte Prämien zahlen.

Diese Vereinbarung wurde jetzt durch ein neues Gebäudeversicherungsmodell abgelöst, das die Aspekte der Vereinbarung dauerhaft umsetzt. Es berücksichtigt, dass die Versicherung eine dem Gemeinwesen dienende Unternehmung ist, die nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist. So sieht das Modell eine Rückerstattung von Teilen des Gewinns an die Kundinnen und Kunden vor, wenn es bei einer gesunden Finanzlage im Jahr unterdurchschnittliche Schadenaufwendungen gegeben hat.

Diese Situation ist ebenfalls eingetreten: Die Kundschaft der Grundstücksversicherung wird von einer Gewinnrückvergütung in Höhe von 60 Prozent profitieren, das sind immerhin rund 2 Millionen Franken.

Beide Fälle sind erfreulich. Denn, wenn man keine Wahl hat, ist Preis-Fairness besonders wichtig – für das Portemonnaie, aber auch für das Vertrauen in die Anbieter.

Gut zu wissen: Wenn Sie Preis-Ärger haben, können Sie sich – wie immer – bei mir melden. Nutzen Sie einfach das Formular auf meiner Website.

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