Claude Chatelain über das Bonus-System der Helsana
Belohnung für den Lebenswandel

Was bei privaten Versicherungen Usus ist, darf in einer solidarisch geprägten Krankenpflegeversicherung nicht erlaubt sein.
Publiziert: 29.04.2018 um 17:27 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 02:10 Uhr
Claude Chatelain

Vielleicht haben Sie davon gehört: Helsana beglückt in der Grundversicherung sportliche und gesundheitsbewusste Kunden mit einem Rabatt. Maximal 75 Franken Bonus im Jahr kann man mit sportlicher Aktivität oder Mitgliedschaften in Sportvereinen hamstern. 

Ist nicht rechtens, erklärte der Datenschützer am Freitag. Geht gar nicht, meinen die Konsumentenschützer, die eine Entsolidarisierung in der Grundversicherung befürchten.

Was in einer Sozialversicherung gar nicht geht, ist bei privaten Versicherungen das Geschäftsmodell. Dort spricht man nicht von Entsolidarisierung, dort heisst es Risikoselektion.

Angefangen hat es im Jahr 1995, als der Versicherungsmarkt liberalisiert wurde. Es war der Auftakt zur Aufteilung der Risiken: Je grösser das Risiko, desto höher die Prämie.

Als Erstes traf es die Raucher. Mehr und mehr Versicherungen führten bei Lebensversicherungen Nichtrauchertarife ein. 2006 dann ging die Mobiliar bei der Risikoselektion noch einen Schritt weiter und lancierte den «BMI-Tarif».

BMI steht für Body-Mass-Index. Er ergibt sich aus dem Körpergewicht, dividiert durch Körpergrösse in Metern hoch zwei. Ein 74 Kilogramm schwerer und 1,76 Meter grosser Mann hat einen BMI von 23,9. Das ist das Resultat von 74 geteilt durch 3,09. Ideal, so heisst es, ist ein BMI zwischen 19 und 25.

Ausgehöhlte Solidarität?

Das gab zu reden. Mitbewerber beklagten hinter vorgehaltener Hand, dass bei einer übertriebenen Risikoselektion das Prinzip der Solidarität ausgehöhlt würde – ein Wesensmerkmal von Versicherungen. Mittlerweile stützen sich auch andere Anbieter bei der Tarifkalkulation auf den BMI – neben Kriterien wie Alter, Geschlecht, berufliche Tätigkeit und Ausbildung.

Will ein 40-jähriger kaufmännischer Angestellter bei der Mobiliar auf eine Dauer von zehn Jahren ein Todesfallkapital von 300'000 Franken versichern, kostet ihn das 489 Franken pro Jahr. Eine gleichaltrige Frau zahlt bloss 406 Franken.

Sollte der Mann der Nikotinsucht verfallen, kostet ihn der Versicherungsschutz mehr als das Doppelte: 1075 Franken. Eine Frau mit dem gleichen Laster zahlt 776 Franken pro Jahr.

Alte zahlen höhere Prämien als Junge; Frauen weniger als Männer, Raucher mehr als Nichtraucher und Büezer mehr als Anwälte.

Was bei privaten Versicherungen Usus ist, darf jedoch in einer solidarisch geprägten Krankenpflegeversicherung nicht erlaubt sein. Männer können nichts dafür, dass sie Männer sind – und umgekehrt.

Doch Leute zu belohnen, die bewusst einen gesunden Lebenswandel an den Tag legen und damit zur Senkung der Gesundheitskosten beitragen, ist in meinem Interesse als Prämien- und Steuerzahler. Was der Datenschützer dazu meint, ist mir – ehrlich gesagt – ziemlich egal.

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