Berner Platte – die SonntagsBlick-Kolumne
Wort halten – Sorgfalt behalten

Aline Trede über den heimlichen Abbau durch das Parlament bei den demokratischen Mitsprachemöglichkeiten im Umweltbereich.
Publiziert: 20.10.2024 um 09:58 Uhr
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Aktualisiert: 20.10.2024 um 17:09 Uhr
Aline Trede, Nationalrätin und Fraktionschefin der Grünen.
Foto: keystone-sda.ch

Erinnern Sie sich? Im Juni wurde das Stromgesetz mit fast 70 Prozent angenommen. Ein deutliches Ja für den Ausbau erneuerbarer Energien, mit Fokus auf Solar- und Wasserkraftausbau. 35 Terawattstunden bis 2035 – ein Ziel, das wir mit geeinten Kräften schaffen werden. 

Nun behandelt die Umweltkommission des Ständerats derzeit eine Revision des Energiegesetzes mit dem Ziel, die Verfahren für Planung und Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien zu verkürzen. So soll der Ausbau beschleunigt werden. Dazu sieht der «Beschleunigungserlass» vor, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen zu straffen und den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes zu vereinfachen. Der Schutz von Natur und Landschaft soll unangetastet werden.

So jedenfalls stand es von Anfang an in der Vorlage. Doch hält sich die ständerätliche Kommission nicht an die Versprechen des Abstimmungskampfs zum Stromgesetz. Sie beantragt eine Schwächung des Beschwerderechts bei bestimmten Wasserkraftprojekten. Konkret soll das Verbandsbeschwerderecht bei den im Gesetz aufgeführten 16 Wasserkraftprojekten nicht mehr möglich sein. Auf diese hatten sich Strombranche, Kantone und Umweltverbände geeinigt.

Die rechtlichen Verfahren sollten nicht tangiert werden. Zudem wurde bei der Abstimmung zum Stromgesetz im Abstimmungsbüchlein ausdrücklich festgehalten, dass bei den Wasserkraftprojekten die Beschwerdemöglichkeiten erhalten bleiben.

Und was tut die Urek-S? Sie foutiert sich darum und bricht mit den Vereinbarungen vom runden Tisch und den Versprechungen ihrerselbst und den Befürworter:innen des Stromgesetzes. Das Wichtigste wäre, diese Projekte mit Sorgfalt und umweltverträglich umzusetzen, und zwar schnell. Und dies ist möglich.

Das Verbandsbeschwerderecht ist ein urliberales Instrument, es gehört zu unserem Rechtsstaat, wurde von der Stimmbevölkerung klar angenommen und verteidigt die Sorgfalt und das Einhalten der Gesetze. Wir sollten dazu Sorge tragen. 

*Aline Trede ist Fraktionschefin der Grünen im Nationalrat und Umweltwissenschaftlerin. Sie schreibt jeden zweiten Sonntag für uns – im Turnus mit SVP-Nationalrat Alfred Heer.

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