Who is WHO? Die drei Buchstaben stehen für World Health Organisation, Weltgesundheitsorganisation. Die Ausbuchstabierung dürfte bei vielen ein Gefühl der Sicherheit erzeugen. Mit gutem Grund – die Organisation mit Sitz in Genf hat in den Worten des Bundes das Ziel, «sich für das Recht eines jeden Menschen auf ein Höchstmass von Gesundheit und Wohlbefinden einzusetzen».
Für nüchterne Zeitgenossen mag das hoch gegriffen klingen, aber immerhin. Die WHO ist eine Agentur der Vereinten Nationen, zu der – neben 193 anderen Ländern – auch die Eidgenossenschaft gehört. Die Schweiz hat bisher von der WHO profitiert, dank geteilten Wissens und koordinierter Aktionen beispielsweise in der Aids-Bekämpfung.
Menschenrechte und Souveränität der Staaten waren dabei stets gewahrt, zumal die Empfehlungen der WHO nicht bindend sind. Doch genau dies soll sich nun ändern. Im Zentrum stehen zwei Dokumente, eine Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sowie ein neuer Pandemiepakt. Die aktuellen Fassungen der Vertragswerke sind von einem autoritären Post-Pandemie-Geist getränkt, der einen schauern lässt, wie zwei Beispiele zeigen.
Wenn die WHO künftig eine gesundheitliche Notlage ausruft, hat der Bundesrat die verfügten Massnahmen unverzüglich umzusetzen – ohne Ermessensspielraum. Die WHO wird zur «Führungsbehörde» (Artikel 13 der IGV). Und die Schweiz zur Befehlsempfängerin einer Organisation ohne demokratische Legitimation. Besonders pikant: Die WHO ist dabei über alle Zweifel erhaben – als Agent des Soft Law ist sie einer direkten Kontrolle entzogen.
Die WHO als politisches Gremium würde also definieren, was als wissenschaftlich gilt und was nicht. Sie würde in einer Pandemie Massnahmen anordnen. Und sie würde nationale Behörden anhalten, «der Verbreitung falscher und unzuverlässiger Informationen über Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, über präventive und gegen die Epidemie gerichtete Massnahmen und Aktivitäten in den Medien, sozialen Netzwerken und anderen Arten der Verbreitung solcher Information» entgegenzuwirken (Artikel 44).
Das klingt nach international befohlener und national umgesetzter Zensur. Kann das die Schweiz wollen? Einige Parlamentarier sind hellhörig geworden und verlangen vom Bundesrat mehr Transparenz über die Verhandlungen. Klar ist: Ein solches Soft-Law-Gesetz mit knallharten Auswirkungen darf die Schweiz niemals unterzeichnen, ohne dass es Parlament und Volk vorgelegt würde. Es tangiert nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung, sondern auch die Integrität des Landes.
René Scheu ist Philosoph und Geschäftsführer des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) in Luzern.