Sind die in der Schweiz vorhandenen Gesetze zur Regulierung der Freitodhilfe ausreichend? Der Bundesrat meinte 2011: Ja. Und entschied, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht zu verzichten.
Doch die ganze Kontroverse um die Suizidkapsel Sarco zeigt: Es gibt Gesprächs- und möglicherweise auch Regulierungsbedarf.
Die wenigen gesetzlichen Bedingungen für die Beihilfe zum Suizid scheint der Sarco zu erfüllen. Allerdings unkonventionell: Im Sarco werden an einem kleinen Terminal drei Fragen an einem Bildschirm beantwortet, bevor man sich selber ins Jenseits befördern kann.
Im Unterschied zu anderen Sterbebegleitungsorganisationen kommt hier kein Arzt zum Zug. Beim Freitod mit Exit Schweiz beispielsweise muss ein Arzt das verschreibungspflichtige Sterbemedikament freigeben. Sarco-Erfinder Philip Nitschke stellte sich stets radikal für das Recht ein, selber über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden. Ihm schwebt eine Art Do-it-yourself-Suizid vor.
Der Tod soll Privatsache bleiben, gewiss. Hilfe hierbei darf aber keinesfalls missbräuchlich sein. Die Sarco-Anbieter müssen zweifelsfrei nachweisen, dass alle Bedingungen für die Beihilfe zum Freitod erfüllt sind. Aktuell befinden sie sich in einer juristischen Grauzone.
Die offenen Fragen beim Sarco dürften letztlich im Rahmen separater Gerichtsverfahren beantwortet werden. Vielleicht muss sich auch die Politik einschalten. Auch die liberale Schweiz erfüllt Nitschkes Traum einer völlig deregulierten Beihilfe zum Suizid nicht so leicht.
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:
- Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143 www.143.ch
- Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147 www.147.ch
- Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:
- Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143 www.143.ch
- Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147 www.147.ch
- Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net