Frank A. Meyer – die Kolumne
Montesquieu und die Seniorinnen

Publiziert: 14.04.2024 um 00:25 Uhr
|
Aktualisiert: 14.04.2024 um 07:56 Uhr
Foto: Antje Berghaeuser
Frank A. Meyer

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg verdonnert die Schweiz zu mehr Klimaschutz. Ein äusserst bemerkenswertes Urteil: Klimaschutz als Menschenrecht. Zwei Seniorinnen haben es erwirkt, von der professionellen Umweltschutzorganisation Greenpeace angeleitet. Darf man sagen: instrumentalisiert?

Seis drum, nun sind ohnehin alle auf der Bühne, ganz vorn natürlich Greta Thunberg, das ewige Kind der Klimabewegung, wohin die Schwedin neben den mütterlich-besorgten Schweizer Klägerinnen trefflich passt. Die mittlerweile 21-Jährige jubelt: «Das ist erst der Anfang in Sachen Klimastreitfälle.» Und prophezeit: «Überall in der Welt bringen immer mehr Menschen ihre Regierungen vor Gericht, um sie für ihre Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen.»

Im Namen von «Fridays for Future», der klimareligiösen Jugendkirche, erteilt die Gebenedeite dem Strassburger Gerichtshof ihren Segen. Das ist nur folgerichtig, haben sich Europas nobelste Juristen doch dienstbar gezeigt: Die Justiz macht jetzt Politik – Richter bestimmen, was in der Klimapolitik der rechte Glaube ist.

Aus Talaren wurden Soutanen.

Ist es zu gewagt, Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu (1689–1755) ins Spiel zu bringen, den Erfinder des demokratisch-rechtsstaatlichen Systems? Der grosse Philosoph der Aufklärung erdachte die Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative, also die Rollenverteilung zwischen Parlament, Regierung und Justiz, wobei Parlament und Regierung für die Politik zuständig sind – in der direktdemokratischen Schweiz ganz besonders auch das Volk.

Die Strassburger Justiz indessen sieht es anders: Ihr Klimaverdikt ist – Politik!

Die Judikative schreibt Parlament und Regierung der Schweiz, also den politischen Gewalten vor, was sie politisch – klimapolitisch – zu tun haben.

Dieser Richterspruch igno-riert Montesquieus Gebot der Gewaltenteilung. Andreas Müller, Völkerrechtsprofessor an der Universität Basel, wagt es zwar kaum zu sagen, sagt es aber dennoch: «Es ist ein Urteil in einem politisch hochsensiblen Umfeld, und Strassburg hat in diesem Fall die Grenze zwischen Recht und Politik ein Stück weit verschoben und beruft sich dabei auf die existenzielle Gefahr, die vom Klimawandel für die jetzigen und künftigen Generationen ausgeht.»

Die Ausweitung richter- licher Kompetenzen durch den EGMR ist anmassend: Richter entscheiden, welches Gewicht die Politik dem Klima beizumessen hat; Richter entscheiden, wo die Grenze zwischen Recht und Politik verläuft; Richter entscheiden, wer in der Demokratie die letzte Instanz ist.

Sie selbst!

Ihr Übergriff auf die demokratisch gewählten und demokratisch kontrollierten Gewalten Parlament und Regierung lässt sich erklären mit der religiösen Inbrunst, die im Bekenntnis zur Klimarettung steckt – letztlich versteht sie sich ja als Rettung der Welt. Was sollen da die kleinlichen Ein- wände von Demokraten? Es geht doch längst nicht mehr um demokratisch richtig oder falsch:

Es geht um Gut oder Böse.

Wer sich da erfrecht, Montesquieus Spitzfindigkeiten ins Feld zu führen, ist ein Sünder.

Gottlob erlösen die richterlichen Heilsbringer von Strassburg die Rechtgläubigen endlich vom politischen Kampf um Mehrheiten. Die brauchen fortan die klimapolitische Ahnungslosigkeit des gemeinen Volkes nicht mehr zu beklagen.

Sie können einfach klagen.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?