Mit Rechten kommen Pflichten. Das sollte für alle im Schweizer Vorsorgesystem gelten – auch für die Pensionskassen, die stets mehr kontaktlose Vorsorgevermögen abschieben. So haben Berufstätige mit einem Lohn über 21'150 Franken zwar ein Recht auf eine berufliche Altersvorsorge. Während der Arbeitgeber ihre Vorsorgebeiträge automatisch vom Lohn abzieht, stehen die Versicherten aber in der Pflicht, wenn sie kündigen.
Beim Austritt müssen sie selber dafür sorgen, dass ihr angespartes Vorsorgevermögen an eine neue Pensionskasse oder Freizügigkeitsstiftung überwiesen wird. Dass sich der Sprache nicht mächtige Saisonniers dieser Verantwortung nicht bewusst sind, ist verständlich. Nachvollziehbar ist auch, wenn Vorsorgegelder für Menschen, die ihren Job verlieren, in der Babypause oder Ausbildung sind, nicht oberste Priorität haben.
Umso mehr sollten ihnen die Pensionskassen helfen. Sie sind die Hüter der zweiten Säule. Es ist höchste Zeit, dass sie die Versicherten besser über ihre Pflichten informieren.