Das Projekt ist sinnvoll, doch der geplante Fortschritt hinkt gewaltig. EPD, das elektronische Patientendossier, ist eine zentrale Datenbank mit allen behandlungsrelevanten Informationen über einen Gesundheitszustand. Es speichert für Patienten Befunde, Labordaten, Impfungen, Rezepte, Allergien, radiologische Berichte. Der schnelle Zugriff erlaubt sichere Diagnosen, kann bei einem Notfall Leben retten – und das EPD spart Kosten, weil viele Abklärungen nicht wiederholt werden müssen. Das Patientengeheimnis bleibt gewahrt: Nur der Patient allein soll den Fachpersonen seiner Wahl die Daten freigeben können. 2015 hatte der Bundesrat die Einführung des EPD per Bundesgesetz beschlossen, 2017 sollte es in Kraft treten.
Wir schreiben das Jahr 2018. Nur in Genf und seit dieser Woche in Basel bieten heute Spitäler mit ihren Infos die Einrichtung dieser Datenbank an. Erst bis 2020 sind alle Spitäler in der Schweiz dazu verpflichtet. Für Apotheken und Hausärzte ist Mitmachen freiwillig. Insbesondere die Hausärzte sperren sich: Dabei wären gerade sie besonders wichtig, weil sie am Anfang der Datenkette stehen. Die Mehrzahl, vor allem ältere Jahrgänge, führen die KG, die Krankengeschichten, noch handschriftlich. Eine Umstellung auf digitale Erfassung ist ihnen zu aufwendig.
Der konkrete Vorschlag: Ärzte, die neu eine Praxisbewilligung für die Ausübung ihres Berufs beantragen, müssen sich verbindlich für die digitale Erfassung verpflichten. Einmal muss die Umstellung ja doch erfolgen. Am besten rasch!