Ein generelles Grillierverbot von Hausverwaltung ist unzulässig. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen oder Hausordnungen sind ungültig. Zulässig wäre es allerdings, das Verwenden eines Holzkohlegrills zu verbieten und nur Gas- oder Elektrogrills zu erlauben.
Mitvertrag überprüfen
Auf Ihre Nachbarn müssen Sie gebührend Rücksicht nehmen, wobei von diesen natürlich auch ein gewisses Mass an Toleranz verlangt werden kann, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt. Störungen durch Rauch, Gerüche oder Lärm dürfen je nach Lage und Ortsgebrauch nicht übermässig sein. Dabei ist vom Empfinden eines Durchschnittsmenschen auszugehen, besonders empfindliche Menschen werden also vom Gesetz nicht geschützt.
Mit Nachbarn sprechen
Übermässig sind die Immissionen, wenn Ihr Nachbar die Fenster wegen Lärm oder Geruchsimmissionen während längerer Zeit nicht mehr öffnen kann. Nehmen Sie keine Rücksicht, riskieren Sie eine Busse wegen Nachtruhestörung oder gar die Kündigung. Nachbarn sollten immer als Erstes miteinander reden und gemeinsam nach einer gütlichen Lösung suchen. Die Verwaltung oder ein Mediator kann vermittelnd wirken. Vielleicht laden Sie Ihren Nachbarn gar zu Ihrem nächsten Grillplausch ein: Wer gut miteinander auskommt, zeigt mehr Toleranz.
7 goldene Regeln, um Ärger beim Grillieren zu vermeiden
- Hände weg von Anzündwürfeln! Benutzen Sie einen Blasebalg oder unbehandelte, ungiftige Holzwolle, die geruchlos verbrennt
- Verbrennen Sie kein frisches oder behandeltes Holz.
- Achten Sie darauf, dass keine glühenden Kohlen vom Wind weggetragen werden.
- Verwenden Sie anstelle eines Kohlegrills einen abdeckbaren Gas- oder Elektrogrill.
- Verwenden Sie möglichst wenig Fett und lassen Sie dieses nicht in die Glut tropfen.
- Verwenden Sie eine mit Wasser gefüllte Tropfschale aus Aluminium oder Chromstahl, die Sie im Grill platzieren, das verringert Rauch und Gestank.
- Halten Sie die Nachtruhezeiten (meist 22 bis 7 Uhr, vielerorts in den kommunalen Polizeiverordnungen geregelt) ein. Leise Gespräche sind in dieser Zeit allerdings auch auf dem Balkon erlaubt.
Sich ein Fleisch oder eine Wurst auf dem Grill zu braten, ist für viele Schweizer zur Tradition geworden. Damit steigt auch die Gefahr von Unfällen und Bränden. Wir sagen Ihnen, wie man solch gefährliche Situationen vermeiden kann.
Sich ein Fleisch oder eine Wurst auf dem Grill zu braten, ist für viele Schweizer zur Tradition geworden. Damit steigt auch die Gefahr von Unfällen und Bränden. Wir sagen Ihnen, wie man solch gefährliche Situationen vermeiden kann.
Es gibt sie immer noch unter den Grillierern: die Puristen! Sie halten nichts von Gas- oder Elektrogrill, für sie wird das Fleisch einzig über Holzkohle gebraten zum Hochgenuss. Für genau diese grillierenden Archetypen und -damen haben wir die wichtigsten Regeln, die es bezüglich Feuer und Glut zu beachten gilt, zusammengetragen.
Es gibt sie immer noch unter den Grillierern: die Puristen! Sie halten nichts von Gas- oder Elektrogrill, für sie wird das Fleisch einzig über Holzkohle gebraten zum Hochgenuss. Für genau diese grillierenden Archetypen und -damen haben wir die wichtigsten Regeln, die es bezüglich Feuer und Glut zu beachten gilt, zusammengetragen.