Schlüssel verloren
Mieter müssen zahlen – aber nicht alles

Einen Schlüssel zu verlieren, ist ärgerlich. Für Mieter kann ein solcher Verlust ausserdem mit beträchtlichen Kosten verbunden sein. Nicht immer muss der Mieter aber den ganzen Schaden selber tragen.
Publiziert: 09.04.2016 um 10:01 Uhr
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Aktualisiert: 08.09.2018 um 23:55 Uhr
Fehlen ein oder mehrere Schlüssel, muss der Mieter dafür Schadenersatz bezahlen.

Mietwohnung-Schlüssel verloren: Wer zahlt?

Es ist ganz einfach: Ende Mietdauer müssen Mieter die gleiche Anzahl Schlüssel zurückgeben, wie sie zu Beginn erhalten haben. Meistens notiert der Vermieter aus diesem Grund die Anzahl Schlüssel im Antrittsprotokoll oder stellt sogar ein separates Schlüsselverzeichnis aus. Fehlen ein oder mehrere Schlüssel, muss der Mieter dafür Schadenersatz bezahlen.

Unangenehm wird es, wenn der Vermieter aufgrund der verlorenen Schlüssel die Schlösser auswechseln lassen muss. Ist das Auswechseln der Schlösser gerechtfertigt, muss sich der Mieter auch an diesen Kosten beteiligen. Ob gerechtfertigt oder nicht, kommt auf die Umstände des Verlustes an. Beispiel: Falls die Schlüssel angeschrieben sind und sich ein Finder mit ihnen Zutritt zu Wohnungen oder Gemeinschaftsräumen des Hauses verschaffen könnte, dann ist die Installation neuer Schlösser verhältnismässig.

Welche Kosten übernimmt der Mieter?

Doch selbst in einem solchen Fall muss der Mieter nicht die gesamten Kosten alleine tragen. Wer schadenersatzpflichtig ist, haftet nur für den Zeitwert einer Sache. Die Altersentwertung des Wohnungstürschlosses oder der Schliessanlage ist zu berücksichtigen. Für Wohnungstürschlösser rechnen der Mieterverband und der Hauseigentümerverband mit einer Lebensdauer von 30 Jahren. Entsprechend haftet der Mieter nur noch für die Hälfte der Kosten, wenn das Schloss schon 15 Jahre alt ist.

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Foto: Keystone

Was zahlt Privathaftpflichtversicherung?

Wer eine Privathaftpflichtversicherung hat, kann ihr den Schaden melden. Denn in der Regel kommt die Versicherung für diese Ansprüche auf. Ein weiterer Vorteil der Privathaftpflichtversicherung: Sollten die Ansprüche des Vermieters nicht zulässig sein, dann kümmert sich die Versicherung gleich direkt um die Angelegenheit. Weitere Tipps zur Wohnungsübergabe finden Sie auf Blick.ch.

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