Heisser Draht
Was ist eigentlich eine WEG-Wohnung ?

Im Juli 2009 stellten wir ein Mietzinsherabsetzungsbegehren, weil der Referenzzinssatz auf 3,25 % gesunken ist. Die Verwaltung bewilligte unser Begehren aber nicht. Sie argumentiert, die fragliche Mietliegenschaft sei dem WEG unterstellt. Dann werden die Mietzinsen nicht via Referenzzinssatz angepasst. Was bedeutet das? Wir lesen doch überall das Gegenteil.Peter S.
Publiziert: 05.11.2009 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:44 Uhr
Sie mieten eine Wohnung, die wegen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes des Bundes (WEG) unterstützt wird. Konkreter: Die Eigentümerin der Liegenschaft hat vom Bund ein Darlehen für längstens 25 Jahre erhalten. Und zwar zu günstigeren als den marktüblichen Zinsen. In den ersten fünf Jahren ist es sogar zinslos.Am 31. Dezember 2001 wurde die Wohnbauförderung gemäss WEG eingestellt. Die vorher zugesicherten Finanzhilfen werden aber noch während 25 Jahren weitergeführt. Und das WEG bleibt gültige Rechtsgrundlage.Als Mieter einer solchen Wohnung sind Sie im Vorteil, weil der anfängliche Mietzins im Vergleich zu anderen neu erstellten oder erneuerten Wohnungen tiefer ist. Der Mietzins ist für Sie auch kalkulierbar. Denn er unterliegt nicht den Schwankungen des Referenzzinssatzes (früher Hypothekarzinssatz).Mietzinsanpassungen von WEG-Wohnungen funktionieren so: Alle zwei Jahre steigt der Mietzins um einen fixen Prozentsatz. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes und der Teuerung spielen keine Rolle. Langfristig gesehen, steigen WEG-Mieten in der Regel weniger stark als bei normalen Wohnungen. Im sogenannten «Mietzinsplan» legt der Bund die Mietzinse fest. Sie können den Plan jederzeit bei Ihrer Verwaltung einsehen.Informationen finden Sie unter: www.bwo.admin.ch
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