Der heisse Draht
Münzautomat für den Strombezug – das ist erniedrigend

Ich bin umgezogen. Als Erstes hat man in der neuen Wohnung einen Münzautomaten für den Strombezug installiert. Jetzt muss ich meinen Strom mit Fünffränklern bezahlen. Das finde ich sehr erniedrigend. Jeder im Haus sieht, dass ich einen Münzautomaten habe, und kann sich denken, dass ich mit den Zahlungen im Verzug bin. Ida T.
Publiziert: 12.06.2009 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 19:56 Uhr
Von Anita Hubert

Mit Ihrer Vollmacht informiert uns das Elektrizitätswerk St. Gallen, dass Sie bereits am letzten Ort Mühe hatten, die Stromrechnungen zu bezahlen. So standen dort noch mehrere 100 Franken offen. Diese Beträge wurden teilweise betrieben, jedoch erfolglos. Der Stromanbieter hat aufgrund Ihres Betreibungsauszuges und Ihrer Zahlungsgepflogenheiten entschieden, bei Ihnen den Münzzähler zu installieren.

Im Gegensatz zu anderen Gläubigern hat das Elektrizitätswerk die Möglichkeit, seine Ware – den Strom – abzustellen oder nur gegen Bares abzugeben. Deshalb zahlen Sie jetzt Ihren Strom direkt bar vor der Haustüre.

Bei einem Zahlungsverzug erhalten die Strombezüger meistens nach 45 Tagen eine erste Mahnung, eine zweite Mahnung gibt es nach weiteren 30 Tagen. Klappt auch dann die Zahlung nicht, wird der Münzzähler angedroht und später montiert.

Bei einem solchen Zähler wird der aktuelle Strom abgerechnet. Der Lieferant kann aber auch Schulden und die Kosten für die Montage und Demontage über den Zähler belasten. In diesem Fall erhöht er die Gebühren über den normalen Tarif. Mit dem Überschuss werden dann die angelaufenen Schulden abgetragen.

An den meisten Orten kostet die Montage eines Zählers 150 Franken. Schuldner, die Mühe haben, den Strom regelmässig zu bezahlen, lassen auch mal freiwillig ihren Münzzähler weiterticken. Auf diese Weise wissen sie, dass sie wenigstens die Stromausgaben täglich im Griff haben.

Im Kanton Basel-Stadt wird nach mehrmaliger Mahnung der Strom abgestellt. Monatlich stehen so 800 bis 1000 Basler im Dunkeln. Deshalb lieber das Münzsystem aus dem Kanton St. Gallen – so können Sie für fünf Franken wieder Licht werden lassen.

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Rechts- und Sozialberatung mit Anita Hubert, Sozialarbeiterin/ Sozialversicherungs- fachfrau.

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E-Mail: heisser.draht@blick.ch

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