Weiss der betroffene Mieter, dass seine Schuhe unangenehme Gerüche im Treppenhaus hinterlassen? Ich glaube nicht, denn Sie haben als Erstes die Verwaltung informiert.
Deswegen sollten Sie jetzt den Mieter darauf aufmerksam machen. Klar, es handelt sich um ein heikles Thema. Falls Ihnen ein persönliches Gespräch peinlich ist, schreiben Sie dem Mieter. Und die anderen Mieter unterzeichnen den Brief ebenfalls. Das überzeugt den Mieter eher, dass es sich nicht um Ihre persönliche Wahrnehmung handelt.
Wichtig ist, dass der Ton freundlich und nicht vorwurfsvoll ist. Denn beides sind keine guten Voraussetzungen für eine Lösung. Es ist zu hoffen, dass der Mieter aus nachbarschaftlichen Überlegungen auf Ihr Anliegen eingeht.
Falls nicht, dann ist effektiv die Verwaltung Ihre Ansprechpartnerin. Am besten ist, die Reklamation in schriftlicher Form anzubringen. Auch da sollten die anderen Mieter mitunterschreiben. Verlangen Sie, dass die Verwaltung die Situation vor Ort anschaut und beurteilt. Wenn die Gerüche effektiv unzumutbar sind, bleibt die Vermieterschaft sicher nicht untätig.
Sämtliche Schuhmöbel im Treppenhaus wurden aus Brandschutzgründen verboten, wie Sie schreiben. Allein deswegen, obliegt der Vermieterschaft eine regelmässige Kontrollpflicht. Es ist gut möglich, dass sich auch die Feuerpolizei bald wieder meldet.
Auch im Mietrecht gilt der Treppenhausbereich nur als Zugang zum Mietobjekt. Der Mieter hat kein Recht, dort Schuhe oder anderes zu lagern.
Ich hoffe für Sie, dass sich die Geruchsimmissionen in Ihrem Miethaus normalisieren.
Di, Mi 10-11 Uhr, Fr 13-15 Uhr: 044 259 88 44 / 99
E-Mail: heisser.draht@blick.ch
Per Post: Blick, Heisser Draht, Postfach, 8021 Zürich.
Ihre Zuschriften werden vertraulich behandelt.
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