Der ursprünglich irische und inzwischen stark amerikanisierte Brauch ist auch bei Schweizer Kindern und Jugendlichen ein Hit. Seit Halloween in der Schweiz so richtig aufkam, ist aber auch die Polizei am 31. Oktober die ganze Nacht unterwegs: Briefkästen werden in die Luft gejagt, Autos mit Rasierschaum eingesprüht oder Hauswände mit Eiern beworfen. Letztes Jahr forderte die Kantonspolizei St. Gallen die Geschäfte sogar auf, keine grossen Mengen Rasierschaum oder Eier zu verkaufen.
Auch dieses Jahr wird die Polizei wohl vermehrt ausrücken müssen, wie Florian Frei, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich, gegenüber BLICK bestätigt. Verschärft werden die Massnahmen aber nicht. «Die Meldungen an Halloween haben in den letzten Jahren leicht abgenommen. Es werden meistens nur kleine Delikte gemeldet, zum Beispiel Sachbeschädigungen durch Eierwürfe oder Lärmbeschwerden», so Frei.
Ein Eierwurf kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben
Doch was droht einem Eierwerfer eigentlich? «Die Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt. Wird durch den Geschädigten ein Strafantrag gestellt, schreibt die Polizei einen Rapport an die Untersuchungsbehörde. Diese bestimmt dann, ob und was für eine Strafe ausgesprochen wird», erklärt Frei.
Sarah Reimann, Mediensprecherin der Oberjugendanwaltschaft Zürich sagt dazu: «Wirft ein Jugendlicher Eier und verschmiert damit fremdes Eigentum, kann es sich um eine Sachbeschädigung handeln. Denn aufgrund ihrer Konsistenz können gerade Eier schnell einen grösseren Sachschaden verursachen. Eierwerfen klingt zwar relativ harmlos, die finanziellen Konsequenzen, die sich für den Jugendlichen ergeben, können hingegen erheblich sein.»
Wer zahlt bei einer Sachbeschädigung?
Wer an seinem Haus oder Auto eine Sachbeschädigung feststellt, sollte immer zuerst die eigene Versicherung kontaktieren. Sie nimmt dann Kontakt mit der Haftpflicht des Verursachers auf.
Wenn nicht urteilsfähige Kinder oder Jugendliche einen Sachschaden verursachen und die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht erfüllt haben, kommt die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllen, und es kommt trotzdem zu einem Schaden, dann ist rechtlich keine Haftung gegeben. Viele Versicherungen bezahlen in solchen Fällen trotzdem. Am besten prüfen Sie dazu Ihre Versicherungsbestimmungen. Wenn der Verursacher des Schadens nicht gefunden wird, muss man meist selbst für den Schaden aufkommen.
Was passiert bei Lärm?
Die Nachtruhe ist in der Schweiz kantonal festgelegt: In Zürich dauert sie von 22:00 bis 07:00. Zu diesen Zeiten darf die Nachtruhe nicht gestört werden, sei das durch das Spielen von Schlag- oder Blasinstrumenten, ausgelassene Partys oder das an Halloween sehr verbreitete Sturmklingeln. Solche Vorfälle können der Polizei gemeldet werden, die dann dagegen vorgehen muss. Es kann aber in gewissen Situationen reichen, das Gespräch zu suchen und das Problem so zu lösen.
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