Vor Kälte und Nässe geschützt, wird der Gasgrill vielerorts im Keller oder in der Garage überwintert. Viele sind sich jedoch des Risikos, das sie damit eingehen, nicht bewusst. Denn von Gasflaschen geht eine hohe Explosionsgefahr aus. Sollte aus dem vermeintlich dichten Behälter Gas entweichen, könnte schon das Betätigen eines Lichtschalters genügen, um das Gas explosionsartig zu entzünden.
Die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt deshalb, Gasflasche und Grillgerät voneinander getrennt aufzubewahren und die Gasflasche im Garten oder auf dem Balkon zu lassen. Auf jeder Gasflasche sind Sicherheitshinweise angebracht, die man beim Demontieren (und auch beim Wiedermontieren im Frühling) beachten muss.
So muss man zum Beispiel sorgfältig prüfen, ob der Flaschenhahn gut verschlossen ist. Defekte Gasgrillgeräte dürfen nur von Fachleuten repariert werden.
Weitere Informationen zur Brandverhütung unter www.bfb-cipi.ch