Produkte aus gentechnisch verändertem Raps oder Soja landen in den USA bereits auf dem Teller. Der Konsument merkt das nicht immer. Denn bestimmte gentechnische Eingriffe sind dort seit einiger Zeit erlaubt. Solche Produkte könnten auch bei uns bald in den Handel kommen. Gentechnisch veränderte Produkte sollen deshalb künftig gekennzeichnet werden. Dies fordert die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss), deren offizieller Auftrag es ist, dem Parlament und dem Bundesrat Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Das hört sich einfach an, doch tatsächlich hat die Stiftung den Gesetzgeber damit vor eine Mammutaufgabe gestellt.
Genom-Editierung kann für Pflanzenzüchter nützlich sein, denn durch Erbgutveränderungen können neue Eigenschaften entstehen. Und diese wollen viele Züchter nicht wie bei der herkömmlichen Züchtung dem Zufall überlassen. Pflanzen können so ertragreicher, resistent gegen Krankheiten oder haltbarer werden.
Doch: Damit eine Kennzeichnung eingefordert werden kann, muss es möglich sein, diese auch nachzuweisen. In Europa führen Labore täglich Lebensmittelkontrollen durch, um sicherzustellen, dass keine genmanipulierten Organismen (GVO) in den Handel kommen. Bei herkömmlichen GVO geht das, denn sie enthalten eine Art Fussabdruck im Erbgut, der zeigt, dass sie mit Gentechnik manipuliert wurden. Anders bei neuen Methoden zur Genom-Editierung, zu denen auch die Genschere Crispr/Cas gehört. Diese kann man so anwenden, dass sie nur winzige Erbgutveränderungen auslösen. Die Schere hinterlässt keinen Fussabdruck.
Und es gibt ein weiteres Problem: Die Veränderungen im Erbgut sind so beschaffen, dass sie auch spontan in der Natur hätten hervortreten können – etwa durch die Einwirkung von UV-Strahlen der Sonne.
Ob eine Veränderung natürlich oder durch die Genom-Editierung zustande gekommen ist, kann man aber nicht immer unterscheiden. Das Europäische Netzwerk der GVO-Labore (ENGL) kam im März diesen Jahres in einem Bericht zu dem Schluss, dass ohne zusätzliche Informationen eine Identifizierung mit den gängigen Nachweisverfahren derzeit nicht möglich sei.
Die Saatguthersteller haben zwar möglicherweise ein Interesse, ihre Produkte irgendwie zu kennzeichnen, um sie zu patentieren. Aber prinzipiell gilt: Genom-Editierung bei Lebensmitteln nachzuweisen, wird nicht immer möglich sein. Daher empfiehlt die TA-Swiss Massnahmen zu prüfen, die es verhindern, dass Produkte aus nicht deklarierten Genom-editierten Pflanzen auf den Markt gelangen. Wie genau solche Massnahmen aussehen sollen, ist allerdings unklar.
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