EU - Gentechnologie
Neues Gentechnik-Verfahren unterliegen

Brüssel – Der EU-Gerichtshof (EuGH) blockiert in einem Grundsatzurteil den Weg für den breiten Einsatz eines umstrittenen Gentechnikverfahrens. Mit der Mutagenese-Technologie manipulierte Pflanzensorten gelten rechtlich als gentechnisch verändert, wie das EU-Gericht mitteilte.
Publiziert: 25.07.2018 um 11:54 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 21:04 Uhr
EU-Gericht hat am Mittwoch entschieden, dass mit der Mutagenese-Technologie manipulierte Pflanzen wie beispielsweise Weizen rechtlich als gentechnisch verändert gelten und in der EU damit unter die GVO-Richtlinie fallen. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/AP/CHARLIE RIEDEL

Damit unterlägen diese Pflanzensorten grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen, heisst es im am Mittwoch in Luxemburg publizierten Urteil.

In der Folge müssten die auf diesem Wege bearbeiteten Pflanzen auch als «gentechnisch veränderte Organismen» gekennzeichnet werden. Die EU macht im GVO-Bereich strenge Auflagen.

Gemäss den Luxemburger Richter sind von dieser Verpflichtung nur jene mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen ausgenommen, die seit langem als sicher gelten.

Konkret dreht sich der Fall um die sogenannte Genscheren- oder Mutagenese-Technologie, mit der das Erbgut von Pflanzen schneller und gezielter verändert werden kann als bisher. Geklagt hatte ein französischer Bauernverband. (SDA)

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