Wer kriegt wie viel?
Wie geht das mit den Witwenrente?

Viele Frauen wissen nicht viel über Witwenrenten. Was bekommt eine Frau, die zwischen 60 und 65 Jahre alt ist und circa 30 und mehr Jahre verheiratet ist? Wie sieht das aus, wenn der Mann stirbt?
Publiziert: 15.11.2017 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 10.07.2019 um 09:31 Uhr
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Foto: Keystone / Gaetan Bally

Es gibt viele Formen von Witwenrenten. Da ist diejenige der ersten Säule der AHV. Diese Versicherung zahlt nicht nur im Alter, sondern auch für Hinterbliebene. In der zweiten Säule zahlen die Pensionskassen Renten für Witwen. Beim Unfalltod ist zusätzlich die Unfallversicherung für die verbliebene Familie zahlungspflichtig.

Ergänzungsleistungen und Hinterbliebenenrente

Nicht als eigentliche Versicherung, aber doch auch für Witwen und Waisen, zahlen die Ergänzungsleistungen. Diese zusätzlich möglichen Auszahlungen stockten die tiefen Einkommen der Hinterlassenen auf. Wie sieht das nun im Einzelnen aus?

Bei der AHV wird die Witwenrente von der möglichen Altersrente des Verstorbenen berechnet. Die Witwe erhält 80 % davon in Form einer Rente. Hat die Frau bereits eine Altersrente, wird zur Witwenrente 20 % dazu geschlagen. Von diesen beiden möglichen Renten wird allerdings nur die höhere Rente ausbezahlt.

Wer erhält wie viel Witwenrente?

War der Ehemann bei einer Pensionskasse versichert, erhält die Witwe ungefähr 60 % der möglichen Altersrente des Verstorbenen oder circa 4,3 % des erworbenen Kapitals. Je nach Reglement der Kasse können sich diese Auszahlungen unterscheiden. Viele Witwen sind heute mit AHV und Pensionskasse gut abgedeckt.

Stirbt Ihr Mann durch Unfall während seiner Arbeitszeit, zahlt auch diese Versicherung Hinterbliebenenrenten. Aber alle bestehenden Renten werden auf 90 % des bisherigen Verdienstes gekürzt. Nicht dass die Witwe mehr hat, als noch der Mann den Lohn nach Hause brachte.

Hat eine Witwe nur die AHV-Witwenrente und verfügt sie dabei über nur wenig Vermögen oder PK-Rente, hat sie oft Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Witwenrenten gibt es nur bis zur nächsten Heirat. Ausnahmen gibt es bei Pensionskassen, wenn die Witwe schon älter ist.

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