In Zukunft soll eine Steuererklärung nicht mehr eigenhändig unterschrieben werden müssen. (Symbolbild)
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Steuerfreies Einkommen, Abzüge und andere Tricks
So sparen Studis Steuern

Das einzige, was im Leben sicher ist, sind Tod und Steuern, sagt ein englisches Sprichwort. Wenigstens gegen das eine können wir etwas unternehmen. Zumindest die Studierenden.
Publiziert: 24.02.2019 um 13:58 Uhr
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Aktualisiert: 25.02.2019 um 16:33 Uhr
Jedes Jahr muss man Steuererklärung machen.
Foto: Keystone
VON DANIEL GREMLI, STUDENTS.CH

Der wichtigste Unterschied zu den restlichen Steuerzahlern ist, dass Studierende weniger verdienen», sagt Nina Munoz von der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Hat man sich einmal durch den Dschungel aus Abzügen und Mindesteinkommen gekämpft, bleibt bei Studenten oft nur wenig Steuerbares übrig. Denn wer nichts oder nur wenig verdient, kommt in der Regel ungeschoren davon.

Tricks und Tipps für Studenten

  • Einkommen: Alle Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit müssen versteuert werden – dazu gehört auch der Lohn aus Praktika. Zum steuerbaren Einkommen gehören auch Vermögenserträge wie beispielsweise Bankzinsen. Nicht als Einkünfte gelten Stipendien mit Unterstützungscharakter und finanzielle Unterstützungen der Eltern. Ebenso steuerfrei ist der Sold aus Militär-, Feuerwehr- oder Zivilschutzdienst. In vielen Kantonen bezahlt man erst ab einem Mindesteinkommen Steuern (siehe «Gut zu Wissen»). Das Einkommen muss aber auch deklariert werden, wenn man das steuerfreie Minimum nicht erreicht.
  • Abzüge: Herr und Frau Schweizer lieben die Abzüge, die ihnen die Steuererklärung ermöglicht. Studenten müssen beachten, dass Studiengebühren und Kosten für Bücher und Verpflegung nicht abzugsfähig sind, auch nicht für ihre Eltern. Ihnen steht aber der Kinderabzug zu, wenn sie zur Hauptsache für den Unterhalt aufkommen – auch bei Volljährigkeit. Und in einigen Kantonen dürfen Studierende einen speziellen Ausbildungsabzug zwischen 1500 und 12000 Franken geltend machen (AI, FR, JU, SG, SO, VS).
  • Wohnsitz: Zu beachten gilt es auch, wo man seine Steuern abliefern muss: «Grundsätzlich ist man dort steuerpflichtig, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat», erklärt Nina Munoz. Wer also beispielsweise in Bern studiert und dort ein Zimmer mietet, aber jedes Wochenende nach St. Gallen zu Freunden und Familie zurückkehrt, bezahlt seine Steuern in St. Gallen. Wer seine Familie hingegen nur noch zu Weihnachten sieht, zahlt am Studienort.
  • Früh zahlen: Die meisten Gemeinden gewähren auf frühzeitig eingezahlte Steuerbeträge höhere Zinsen. In Zürich sind es beispielsweise zwei Prozent (statt der mickrigen Nullkommairgendwas, die die Bank gewährt).
So machen Sie Steuererklärung richtig

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Steuererklärungen sollen elektronisch ausgefüllt und ohne handschriftliche Unterschrift eingereicht werden können. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates ist einverstanden mit einer Motion aus dem Ständerat. (Themenbild)
Tipps und Tricks für Steuererklärung.
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Gut zu wissen
Steuerfreies Mindesteinkommen in den heute-Kantonen (kantonale Steuern):Zürich: 6200 Franken. Basel-Stadt: 11000 Franken. Bern: Kein Minimum (dafür höhere Abzüge möglich). Bei der direkten Bundessteuer beträgt das Minimum überall 13600 Franken. Quellen: Kantonale Steuerbehörden.
Steuerfreies Mindesteinkommen in den heute-Kantonen (kantonale Steuern):Zürich: 6200 Franken. Basel-Stadt: 11000 Franken. Bern: Kein Minimum (dafür höhere Abzüge möglich). Bei der direkten Bundessteuer beträgt das Minimum überall 13600 Franken. Quellen: Kantonale Steuerbehörden.
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