Missliche Lage
Muss man der besten Freundin sagen, dass der Partner untreu ist?

Wenn der Partner der besten Freundin fremdgeht und man als Einzige davon erfährt, eröffnet sich eine unangenehme Situation.
Publiziert: 16.01.2019 um 14:08 Uhr
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Aktualisiert: 20.06.2019 um 15:05 Uhr
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Nur schon der Verdacht auf Untreue kann Beziehungen gewaltig belasten.
Foto: Shutterstock
Florentina Walser

Wer plötzlich erfährt, dass der Partner der besten Freundin oder des besten Freundes untreu ist, gerät ins Dilemma: Soll man es erzählen oder doch besser für sich behalten? Macht das Mitwissen verantwortlich? 

«Das ist die Art von Situation, von der man gar nicht erst erwarten muss, dass sich alles in Wohlgefallen auflöst, wenn man denn nur das Richtige tut. Denn egal welchen Weg man auch wählt, alles hat das Potenzial für grosse Verletzungen», klärt BLICK-Beziehungsexpertin Caroline Fux auf.

Viele würden es lieber nicht wissen

Wie löst man eine solch missliche Lage also am besten? «Bevor man jemanden konfrontiert, sollte man sich knallhart fragen, wer von der Offenlegung genau profitiert. Ist es wirklich die Person, die eingeweiht wird?» Denn nicht selten möchte man mit dem belastenden Wissen einfach nicht mehr allein sein. Fux mahnt deshalb: «Wir Menschen sehen uns gern der Wahrheit verpflichtet. Aber es ist einfach, die Wahrheit zu sagen, wenn andere die Konsequenzen tragen müssen.»

Auch wenn einem selbst das Einweihen vielleicht entlastet, fangen für das betroffene Gegenüber die Schwierigkeiten oft erst an. «Nicht wenige sagen nach schlimmen Offenbarungen, dass sie eigentlich lieber gar nichts gewusst hätten.»

«Man sollte behutsam vorgehen»

Die Psychologin rät deshalb zur Vorsicht: «Macht man den Schritt zur Offenlegung, sollte man unbedingt behutsam vorgehen und sich daran erinnern, dass man nie die ganze Geschichte kennt.» Statt dem Gegenüber ungestüme Behauptungen an den Kopf zu werfen, wie «Dein Freund betrügt dich!», sollte man besser von Beobachtungen erzählen, die man gemacht hat. Den Klärungsprozess sollen die Betroffenen anschliessend selbst machen. 

«Eine oft vergessene Option ist, dass man nicht die betrogene Person anspricht, sondern die Person, die sich die Indiskretion geleistet hat», nennt Fux als Alternative. Man könne die Person, die den Vertrauensmissbrauch geleistet hat, dazu auffordern, die Sache selbst zu klären oder sich zumindest seine Sicht anhören.

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