Als wäre der Tod nicht schon unheimlich genug: Offenbar soll die Wahrnehmung während des Sterbens noch funktionieren – man fühlt seinen eigenen Tod also bewusst.
Medizinisch gesehen ist ein Patient tot, wenn sein Herz aufgehört hat zu schlagen und somit das Gehirn nicht mehr mit Blut versorgt wird. Dennoch ist es möglich, dass Teile des Bewusstseins nach dem Herzstillstand funktionieren: Wenn das Hirn keinen Sauerstoff mehr bekommt, beginnen die Hirnzellen abzusterben. Dieser Prozess kann aber Stunden dauern, vor allem wenn der Patient noch reanimiert wurde.
«Sie konnten noch Gesprächen folgen»
«Auch wenn eine Reanimation nicht erfolgreich war, gelangt dennoch Blut ins Hirn – das verlangsamt den Sterbeprozess der Hirnzellen», sagt Sam Parnia. Der Experte für Intensivmedizin und Reanimation am Medizin-Institut der NYU-Universität hat eine Studie zur Wahrnehmung nach einem Herzstillstand durchgeführt.
Dazu befragte er Patienten in den USA und Europa, die klinisch tot waren, aber wieder ins Leben zurückgeholt werden konnten. «Sie beschrieben, wie sie nach ihrem Tod den Ärzten und Krankenschwestern bei der Arbeit zusahen. Ausserdem konnten sie den Gesprächen folgen und sahen Dinge, die sie in ihrem Zustand nicht hätten sehen können», berichtet er dem Online-Magazin «Live Science». Im Nachhinein hätten die Ärzte und das Pflegepersonal die Angaben der Patienten bestätigt. (hah)
Die Bereitschaft, Organe zu spenden, ist in der Schweiz nach wie vor tief: Am 30. September dieses Jahres befanden sich 1502 Patienten auf der Warteliste. 44 Patienten davon hoffen wie die junge Arta auf eine neue Lunge. Seit Januar 2017 wurden aber insgesamt nur 110 Spenderinnen und Spender in der Schweiz gezählt. Aufgrund des tiefen Spenderaufkommens sterben zwei bis drei Patienten, die auf der Warteliste sind, pro Woche. Das Problem liegt nicht zuletzt in den Spitälern: Die Ablehnungsrate bei Gesprächen mit Angehörigen ist von 40 Prozent (2008) auf aktuell 60 Prozent angestiegen. Grund: Bei rund der Hälfte der Gespräche kennen die Angehörigen den Wunsch des Verstorbenen nicht. Familienmitglieder haben oft ein Problem damit, stellvertretend im Sinne des Verstorbenen einzuwilligen. Hier setzt die Initiative an, indem neu von der vermuteten Zustimmung ausgegangen würde, was die Schaffung eines Registers bedingt. Falls man bei einer Person keine Ablehnungserklärung im Register vorfindet, soll das Gespräch mit den Angehörigen Aufschluss darüber geben, ob eine Organspende erfolgen kann.
Die Bereitschaft, Organe zu spenden, ist in der Schweiz nach wie vor tief: Am 30. September dieses Jahres befanden sich 1502 Patienten auf der Warteliste. 44 Patienten davon hoffen wie die junge Arta auf eine neue Lunge. Seit Januar 2017 wurden aber insgesamt nur 110 Spenderinnen und Spender in der Schweiz gezählt. Aufgrund des tiefen Spenderaufkommens sterben zwei bis drei Patienten, die auf der Warteliste sind, pro Woche. Das Problem liegt nicht zuletzt in den Spitälern: Die Ablehnungsrate bei Gesprächen mit Angehörigen ist von 40 Prozent (2008) auf aktuell 60 Prozent angestiegen. Grund: Bei rund der Hälfte der Gespräche kennen die Angehörigen den Wunsch des Verstorbenen nicht. Familienmitglieder haben oft ein Problem damit, stellvertretend im Sinne des Verstorbenen einzuwilligen. Hier setzt die Initiative an, indem neu von der vermuteten Zustimmung ausgegangen würde, was die Schaffung eines Registers bedingt. Falls man bei einer Person keine Ablehnungserklärung im Register vorfindet, soll das Gespräch mit den Angehörigen Aufschluss darüber geben, ob eine Organspende erfolgen kann.