1. Arbeiten ohne Einwilligung des Ehemannes
Es ist erst 40 Jahre her. 1976 brauchten verheiratete Frauen in der Schweiz noch die Erlaubnis ihres Ehemannes, um einem Beruf nachzugehen.
2. Abstimmen und wählen
Erst 1971 erteilte die Schweiz als eines der letzten europäischen Ländern den Frauen das Stimm- und Wahlrecht auf eidgenössischer Ebene. Bis das Frauenstimmrecht in allen Kantonen eingeführt war, sollte es aber noch weitere 20 Jahre dauern. Denn erst im November 1990 gestand Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton seiner weiblichen Bevölkerung dieses Bürgerrecht zu – auf Druck eines Bundesgerichtsentscheides.
3. Keine Lust auf Sex haben
Nicht, dass das in der Regel von allen Männer so durchgesetzt worden wäre. Aber es war früher laut Gesetz tatsächlich so, dass die Frau den sexuellen Bedürfnissen ihres Ehemannes Folge zu leisten hatte - selbst wenn er dazu Druck und Gewalt einsetzte. Es gab damals keine Möglichkeit, als Frau rechtlich gegen ihn vorzugehen. Denn erst 1992 trat in der Schweiz ein neues Sexualstrafrecht in Kraft, das sexuelle Übergriffe auch in der Ehe unter Strafe stellte. Die Frau musste dafür aber selbst Anzeige erstatten. Denn erst seit dem Jahr 2004 gilt eine Vergewaltigung in der Ehe als Offizialdelikt. Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft verfolgt die Tat auch dann, wenn der oder die Geschädigte selbst keine Strafanzeige macht.
4. Regierungsmitglied werden
Erst seit 1971 - gleichzeitig mit dem Frauenstimmrecht - können Frauen in die Schweizer Regierung gewählt werden. Zehn Nationalrätinnen und eine Ständerätin traten damals ihr Amt an. Zwei weitere Frauen rückten kurz darauf in den Nationalrat nach. Zur ersten Präsidentin des Nationalrats wurde 1977 Elisabeth Blunschy-Steiner (†2015) gekürt. Im Ständerat wurde 1991 eine Frau Präsidentin: die Luzernerin Josi Meier. An der Frauensession 1991 sagte sie die legendären Worte: «Erst heute begreife ich jene Männer, die mir am Anfang meiner Karriere sagten, die Frau gehöre ins Haus. Recht hatten sie. Die Frauen gehören ins Gemeindehaus, ins Rathaus, ins Bundeshaus»
5. Den Haushalt nicht machen
Im Jahr 1988 wurde ein neues Eherecht realisiert, das die Männer den Frauen gleichstellte. Erst ab diesem Zeitpunkt verschwand die Bestimmung aus dem Eherecht, wonach der Mann das Oberhaupt der ehelichen Gemeinschaft ist und die Frau die Rolle der Gehilfin zu übernehmen und den Haushalt zu führen hat.
6. Den gleichen Lohn wie ein Mann verlangen
Was in der Umsetzung bis heute noch ein heiss diskutiertes Thema ist, wurde erst 1981 in der Bundesverfassung und 1996 im Gleichstellungsgesetz verankert. Laut dem haben Frauen ein Anrecht auf die gleichen strukturellen Bedingungen im Erwerbsleben wie Männer. Diese beinhalten Entlöhnung, Anstellung, Aufgabenzuteilung, Arbeitsbedingungen, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. Auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt seither als Diskriminierung. Laut dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) verdienen Frauen heute aber immer noch durchschnittlich 20% weniger als Männer.