Warum die Grundversicherung oft nicht reicht
Wie sind Senioren bei Rettungseinsätzen versichert?

Ein Sturz auf dem Spielplatz bei Kindern oder ein Schlaganfall bei Senioren trifft oft unvermittelt auf – doch die finanziellen Folgen solcher Notfälle können erheblich sein. Ein Notfalltransport kostet schnell einige Tausend Franken, wie folgende Beispiele zeigen.
Publiziert: 02.02.2025 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 02.02.2025 um 22:13 Uhr
Foto: Getty Images
Dies ist ein bezahlter Beitrag, präsentiert von SOS 144 AG

Kinder sind abenteuerlustig, neugierig und voller Energie. Ob beim Velofahren, Schwimmen oder auf dem Spielplatz – Kinder lieben es, die Welt zu entdecken. Doch nicht immer geht alles glatt: Ein Knochenbruch beim Sport oder ein Wespenstich, der eine allergische Reaktion auslöst, kann Eltern und Kinder in eine stressige und teure Notsituation bringen, wie das Beispiel von Paul (7) aus Aarau zeigt.

Der Bub stürzte beim Klettern von einem Baum und brach sich ein Bein. Die Ambulanz fuhr ihn ins nächstgelegene Spital. Kostenpunkt für die Rettung: 950 Franken. Davon übernimmt die Krankenkasse nur 500 Franken (mehr dazu in der Box weiter unten im Text). Die Eltern von Paul müssten also die Hälfte aus dem eigenen Sack bezahlen. Da die Familie jedoch bei der SOS 144 AG versichert ist, werden diese Kosten vollumfänglich übernommen.

Auch das Beispiel von Lina (5) zeigt, dass Rettungskosten ganz schön ins Geld gehen können. Das Mädchen aus Chur spielte im Garten und wurde von einer Wespe gestochen. Kurz darauf zeigte sie Anzeichen eines allergischen Schocks. Ein Krankenwagen brachte es in die Notaufnahme. Die Rettungskosten betragen 1200 Franken, von denen die Grundversicherung lediglich 600 Franken übernimmt. Die Eltern stehen vor einer unerwarteten finanziellen Belastung, müssten 600 Franken vom eigenen Sack berappen, wären sie nicht bei der SOS 144 AG versichert.

SOS 144 Rettungskarte

Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und Krankheit alle Rettungskosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Kinder sind in der Familienpolice mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt leben, unabhängig ihres Alters. Das ist im Paket SOS 144 Plus dabei: 

  • Rettung: unbegrenzt, weltweit
  • Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit
  • Repatriierung: unbegrenzt, weltweit

Für 65 Franken (Einzelpolice) oder 99 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41 44 und 0800 014 400.

Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und Krankheit alle Rettungskosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Kinder sind in der Familienpolice mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt leben, unabhängig ihres Alters. Das ist im Paket SOS 144 Plus dabei: 

  • Rettung: unbegrenzt, weltweit
  • Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit
  • Repatriierung: unbegrenzt, weltweit

Für 65 Franken (Einzelpolice) oder 99 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41 44 und 0800 014 400.

50 Prozent zulasten der Betroffenen

Bei Personen, die nicht berufstätig sind oder weniger als acht Stunden die Woche arbeiten, etwa Rentnerinnen und Rentner sowie Kinder, Hausfrauen und Hausmänner und Studierende, besteht die Versicherungslücke auch bei Rettungstransporten durch Unfälle wie beispielsweise bei einem Sturz, Sport- oder Haushaltsunfall. So müssen auch dort 50 Prozent der Kosten immer selbst getragen werden, da diese gleich versichert sind wie im Fall von Krankheit.

So ist die Kostenübernahme durch die Grundversicherung (KVG) geregelt

Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet.

Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.

Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet.

Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.

Alles, was im Rahmen eines Kalenderjahrs den Maximalbetrag übersteigt, muss die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer selbst berappen. Diese Differenzbeträge können ein grosses Loch in die Haushaltskasse reissen, wie nachfolgendes Beispiel zeigt.

Anna M. (78) aus dem Kanton Bern erlitt einen Herzinfarkt und musste mit dem Rettungshelikopter ins Spital transportiert werden. Kostenpunkt: 6200 Franken. Die Krankenkasse nach KVG übernahm die Hälfte, die Seniorin hätte für 3100 Franken selber aufkommen müssen. Diese Differenz wurde jedoch von der SOS 144 Rettungskarte übernommen.

Sicherheit für die ganze Familie

Ob Kinder oder Senioren – medizinische Notfälle können die Schwächsten unserer Gesellschaft besonders hart treffen. Die SOS 144 Rettungskarte sorgt dafür, dass sich Familien und ältere Menschen keine Sorgen um hohe Rettungskosten machen müssen. Sie gibt die Sicherheit, dass im Ernstfall nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell alles geregelt ist. Dies gilt aber auch für Personen, die Berufstätig sind, aber bei der Krankenkasse nur über eine Grundversicherung verfügen.

Der Versicherungsschutz ist weltweit gültig – dabei spielt es keine Rolle, wo der Notfall geschieht, wer bei der Rettung im Einsatz ist oder ob sich der Notfall aufgrund von Unfall oder Krankheit ereignet. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer von SOS 144 besteht – gegenteilig zu einer Mitgliedschaft – ein vertraglicher Anspruch auf die Übernahme ungedeckter Rettungskosten. Diesen Versicherungsschutz gibt es für Einzelpersonen bereits ab 60 Franken, für Paare und Familien ab 90 Franken im Jahr.

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Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind journalistisch aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.

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