Stockwerkeigentum
Wer zahlt das neue Dachfenster?

Wir wohnen in einer dreissigjährigen Stockwerküberbauung. Alle Eigentumswohnungen werden saniert. Die Kosten für die neuen Fenster zahlt jeder Eigentümer selber. Wie sieht das bei den Dachfenstern aus? Drei Stockwerkeigentümer haben die Kosten dafür auch übernommen. Nur ein Eigentümer ist damit nicht einverstanden und akzeptiert das nicht.H.R.
Publiziert: 14.08.2009 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 05:37 Uhr
Von Nicole Fernández

Das Stockwerkeigentum ist eine besondere Form von Mit-eigentum. Die Eigentümer sind berechtigt, ihre Wohnung ausschliesslich zu nutzen und innen umzubauen. Dies wird auch als «Sonderrecht» umschrieben.

Gleichzeitig dürfen die Eigentümer auch die gemeinschaftlichen Teile der Gesamtliegenschaft benutzen: Hauseingang, Treppenhaus, Umgebung, Hausfassade oder Spielplatz – um nur einige zu nennen.

Warum ist die Zuordnung eines Gegenstandes zu Sonderrecht oder gemeinschaftlichem Eigentum so wichtig? Je nachdem haben die Stockwerkeigentümer oder die Eigentümergemeinschaft unterschiedliche Rechte und Pflichten. Die Kosten für den Unterhalt der Sonderrechtsteile tragen die Eigentümer selber. Dafür haben sie auch das alleinige Benutzungsrecht. Bei gemeinschaftlichen Teilen tragen hingegen alle zusammen die Kosten. Schliesslich sind sie auch alle gemeinsam benutzungsberechtigt.

Wie sieht es mit den Fenstern aus? Die neuere Rechtslehre zählt diese, wie auch Balkontüren, Dachluken sowie Dachfenster, zum Sonderrecht. Denn sie bilden den räumlichen Abschluss des Sonderrechtsbereichs. Damit ist primär das Interesse des einzelnen Stockwerkeigentümers tangiert. Er sollte auch die Kosten für den entsprechenden Unterhalt und die Reparatur selber tragen. In vielen Stockwerkeigentümerreglementen sind die Fenster ausdrücklich dem Sonderrecht zugeordnet. Damit sollen Streitereien verhindert werden.

Vielleicht finden Sie eine solche Bestimmung? Ansonsten kann sich Ihr Nachbar nur an der neuen Rechtslehre orientieren: Er muss sein Dachfenster bezahlen. Das wird ihm auch eine andere Fachperson bestätigen können.

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