Über 7000 Pistenkilometer und 1905 Skilifte: Die Schweiz ist ein Paradies für Wintersportler. Jedes Wochenende zieht es Tausende Skifahrer:innen und Snowboarder:innen in die Berge. Obwohl das Sicherheitsniveau auf den präparierten Pisten gestiegen ist, gibt es jede Saison nach wie vor Tausende Unfälle. Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung verletzten sich jährlich rund 61'000 Schweizerinnen und Schweizer bei einem Unfall auf der Skipiste. Ist man nicht richtig versichert, kann dies ganz schön ins Geld gehen, wie das Beispiel von Julia M. (12) aus der Region Flumserberg zeigt. Das Mädchen hat sich bei einem Sturz auf der Piste den Arm gebrochen und musste mit der Pistenrettung ins Tal transportiert werden. Danach gings mit der Ambulanz ins Spital.
Die Rechnungen für die beiden Transporte haben es in sich. Die Pistenrettung schlägt 300 Franken zu Buche, die Ambulanz 950 Franken. Von den insgesamt 1250 Franken übernimmt die Krankenkasse nur 500 Franken (mehr dazu weiter unten im Text). Die Eltern von Julia müssten also 750 Franken aus dem eigenen Sack bezahlen. Da die Familie jedoch bei der SOS 144 AG versichert ist, wurden diese Kosten vollumfänglich übernommen.
Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und Krankheit alle Kosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Das ist im Paket SOS 144 dabei:
- Rettung: unbegrenzt, weltweit
- Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit
Für 60 Franken (Einzelpolice)/90 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41 44 und 0800 014 400.
Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und Krankheit alle Kosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Das ist im Paket SOS 144 dabei:
- Rettung: unbegrenzt, weltweit
- Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit
Für 60 Franken (Einzelpolice)/90 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41 44 und 0800 014 400.
Herzinfarkt: Rettungshelikopter kostet 6400 Franken
Viele Betroffene sind überrascht, wie viel sie von den Rettungskosten selbst tragen müssen. Die Grundversicherung bezahlt bei jedem krankheitsbedingten Rettungstransport wie beispielsweise bei einem Schlaganfall, Herzinfarkt oder Schwächeanfall nur die Hälfte. Alles, was im Rahmen eines Kalenderjahrs diesen Maximalbetrag übersteigt, muss die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer selbst berappen. Diese Differenzbeträge können ein grosses Loch in die Haushaltskasse reissen, wie nachfolgendes Beispiel zeigt.
Bernhard A. (48) aus dem Kanton Graubünden erlitt vergangenes Jahr einen Herzinfarkt und musste mit dem Rettungshelikopter ins Spital transportiert werden. Kostenpunkt: 6400 Franken. Die Krankenkasse nach KVG übernahm die Hälfte, Bernhard A. hätte für 3200 Franken selber aufkommen müssen. Diese Differenz wurde jedoch von der SOS 144 Rettungskarte übernommen.
Im Notfall zählt jede Sekunde. Deshalb gilt in der Schweiz das Nächst-Best-Prinzip – so wird das nächstgelegene Rettungsmittel, das für die Art des Notfalls am besten geeignet ist, an den Notfallort geschickt. Das heisst für die Patientin oder den Patienten, dass nicht ausgewählt werden kann, welche Rettungsorganisation zur Hilfe kommt. Je nach Krankheit oder Unfall kann auch ein Rettungshelikopter aufgeboten werden. So können die Betroffenen schnellstmöglich in das nächste Spital gebracht werden. Je nach Notwendigkeit wird eine Ambulanz, ein Rettungshelikopter oder beides aufgeboten. Abhängig von der Region können verschiedene Organisationen zum Einsatz kommen. Daher ist es umso wichtiger, dass man weiss, wie man im Notfall versichert ist. Ist man nicht entsprechend abgedeckt, kann einen dies teuer zu stehen kommen.
Krankentransport nur bedingt gedeckt
Das zeigt auch das Beispiel von Susanne E. (66) aus dem Kanton Aargau. Die Rentnerin erlitt zweimal im selben Jahr einen Schwächeanfall und musste jeweils mit dem Krankenwagen ins Spital gebracht werden. Kostenpunkt pro Transport: 1050 Franken.
Beim ersten Schwächeanfall übernahm die Krankenkasse nach KVG 500 Franken, die Differenz von 650 Franken wurde durch die SOS 144 Rettungskarte abgedeckt. Bei der zweiten Rechnung beteiligte sich die Krankenkasse nicht, da sie nur 500 Franken pro Kalenderjahr übernimmt. Der gesamte Betrag von 1050 Franken wurde demnach von der SOS 144 Rettungskarte übernommen. Wäre die Aargauerin nicht versichert gewesen, hätte sie insgesamt 1700 Franken selbst berappen müssen.
Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet.
Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.
Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken vergütet.
Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.
Unfall: 50 Prozent zulasten der Betroffenen
Bei Personen, die nicht berufstätig sind oder weniger als acht Stunden die Woche arbeiten, etwa Rentnerinnen und Rentner sowie Hausfrauen und Hausmänner, Kinder und Studierende, besteht diese Lücke auch bei Rettungstransporten durch Unfälle wie beispielsweise bei einem Sturz, Sport- oder Haushaltsunfall. So müssen auch dort 50 Prozent der Kosten immer selbst getragen werden, da diese gleich versichert sind wie im Falle von Krankheit (siehe Box).
Wie sieht es bei einer Rettung im Ausland aus?
Im Ausland besteht bei einer Rettung mit der Ambulanz oder dem Rettungshelikopter in der Regel keine Deckung durch die Grundversicherung der Krankenkasse. Der Ambulanztransport im Ausland ist dabei auf 500 Franken begrenzt. Das Gleiche gilt für Personen, die den Unfall über die Krankenversicherung versichert haben (weniger als acht Stunden pro Woche erwerbstätig). Je nach Reiseziel können die Rettungskosten noch höher als in der Schweiz ausfallen.
Rückführung aus dem Ausland
In der Grundversicherung der Krankenkasse ist die Rückführung gar nicht versichert, und die Kosten müssen ohne ergänzende Versicherung komplett selbst übernommen werden.
Eine Rückführung mit dem Ambulanzjet innerhalb Europa kann über 20'000 Franken kosten und eine aus Übersee wie beispielsweise aus Thailand schnell über 100'000 Franken. Bei Berufstätigen, die mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, ist auch hier die Summe in der Unfallversicherung auf 29'640 Franken beschränkt. Somit haben fast alle eine Versicherungslücke, was Rückführungen betrifft. Bei Rückführungen gibt es betragsmässig die grösste Versicherungslücke. Diese Deckung sollte man unbedingt prüfen, da es sich dabei um die Existenz bedrohende Beträge handeln kann. Dies kann zum Beispiel mit der Variante SOS 144 Plus abgedeckt werden, welche neben der Rettung auch die Rückholung versichert.
Die Lösung für ungedeckte Kosten
Eine gute Lösung stellt die SOS 144 Rettungskarte dar. Diese übernimmt Rettungs- und Bergungskosten unabhängig von der Rettungsorganisation und vom Rettungsmittel. Die Deckung gilt also unter anderem für Einsätze der Rega, Air Zermatt, AAA Alpine Air Ambulance oder DRF – aber auch bei einem Krankenwagen. Dieser Versicherungsschutz ist weltweit gültig – dabei spielt es keine Rolle, wo der Notfall geschieht, wer bei der Rettung im Einsatz ist oder ob sich der Notfall aufgrund von Unfall oder Krankheit ereignet. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer von SOS 144 besteht, gegenteilig zu einer Mitgliedschaft, ein garantierter Anspruch auf die Übernahme ungedeckter Rettungskosten im Unterschied zu einer Mitgliedschaft. Diesen Versicherungsschutz gibt es für Einzelpersonen bereits ab 60 Franken, für Paare und Familien ab 90 Franken im Jahr.
Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt alle Kosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Das ist im Paket SOS 144 Plus dabei:
- Rettung: unbegrenzt, weltweit
- Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit
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Repatriierung: unbegrenzt, weltweit
Für 65 Franken (Einzelpolice)/99 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder +41 31 914 41 44.
Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt alle Kosten, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Das ist im Paket SOS 144 Plus dabei:
- Rettung: unbegrenzt, weltweit
- Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit
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Repatriierung: unbegrenzt, weltweit
Für 65 Franken (Einzelpolice)/99 Franken (Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen unter www.sos144.ch oder +41 31 914 41 44.
Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind journalistisch aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.
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