Schriftsteller Thomas Meyer nimmt Stellung zu Lebensfragen
«Wir gehen weit, um recht zu bekommen»

Ich stehe total auf Ländler. Meine urbanen Freunde verspotten mich deshalb ständig.
Publiziert: 20.05.2016 um 14:30 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 21:30 Uhr
Thomas Meyer

Dafür, dass die Redewendung «Über Geschmack lässt sich nicht streiten» dermassen häufig zitiert wird, sogar in ihrer ursprünglich lateinischen Form, ist sie reichlich nutzlos. Schliesslich ringen wir gerade über Geschmacksfragen sehr gern.

Diese bieten sich allerdings auch perfekt an für die Ausübung unseres liebsten Hobbys: die Rechthaberei. Kaum etwas bereitet uns grösseren Genuss, als bei anderen den Eindruck zu hinterlassen, etwas besser zu wissen. Und wie bei jeder harten Droge droht auch hier die totale Abhängigkeit und als deren tragische Folge die Beschaffungskriminalität. Wir gehen enorm weit, um recht zu bekommen – die dunkelsten Kapitel der Menschheitsgeschichte sind von diesem Motiv geprägt, und praktisch jeder Krach in Beziehungen geht darauf zurück.

Selbstverständlich ist uns bestens bewusst, dass persönliche Vorlieben hinsichtlich Mode, Musik oder Religion keine Debatte wert sind. Es gibt in diesen ­Dingen kein eindeutiges Falsch. ­Allerdings auch kein eindeutiges Richtig, weswegen wir dieses bei jeder sich bietenden Gelegenheit für uns in Anspruch nehmen. Wie der Junkie, der ständig seinen Fussboden nach Koks-Krümeln absucht.

Städter sind übrigens besonders anfällig, was die Rechthaberei anbelangt. Sie sind komplett versessen auf ihre jeweiligen Subkulturen und entsprechend verletzlich. Einen richtigen Städter kann man bereits mit einem Begriff aus der Fassung bringen, der seiner Meinung nach «zu ­nineties» ist, wobei das richtige Mass an «Ninetiness» geheim gehalten wird. Nur wenige Aus­erwählte kennen es.

Sagen Sie Ihren ach so coolen Freunden, dass deren höhnische Abneigung gegen Ländler nichts anderes sei als ein Ausdruck der erbärmlichen Furcht, selbst als provinziell wahrgenommen zu werden. Ihre Vorbehalte sind übrigens ein tauglicher Anlass hierfür.

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