Tipps und Tricks
Ferienwohnungen stressfrei mieten

Ferien ins Wasser gefallen? Kann ich die gemietete Ferienwohnung noch absagen? Hier gibt es Tipps, wie Sie Enttäuschungen beim Buchen vermeiden.
Publiziert: 14.03.2019 um 10:01 Uhr
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Aktualisiert: 24.06.2019 um 12:07 Uhr
Von Nicole Fernández

Seit der Wirtschaftsflaute befindet sich die Parahotellerie in ständigem Wachstum: Ferienwohnungen sind beliebter denn je. BLICK gibt Tipps – damit die Ferien nicht in einem Fiasko enden.

  • Existieren vertragliche Annullationsbedingungen?

In den schriftlichen Vertragsunterlagen sind oft Annullationsbedingungen enthalten. Diese sind für den Mieter verbindlich. Wenn der Vermieter die Ferienwohnung sofort weitervermieten kann, wird kein Entgelt geschuldet. Ansonsten aber schuldet der Mieter den vollen Mietzins. Möglich ist auch, dass ein Mieter bei einer frühzeitigen Absage nur einen Teil des Mietzinses bezahlen muss. Eine Reise- und Annullationsversicherung ist sehr empfehlenswert und erspart viel Ärger.

  • Wie viel kostet mich das?

Je nach Anbieter: Bei ferien-haeuser.ch (siehe Rubrik «AGB) kostet sie 4 Prozent des Gesamtmietzinses und wird mit dem Mietvertrag geliefert, beim Verkehrs-Club Schweiz sind es laut comparis.ch 126 Franken (inkl. Mitgliedschaft). Die Annullationsversicherung deckt die vertraglich vereinbarten Kosten, die bei Nicht-Antreten der Reise fällig sind. Wenn also laut Vertrag der gesamte Betrag zu bezahlen ist, dann wird dieser auch komplett übernommen.

  • Gibt es ein vertragliches Rücktrittsrecht?

Ein gültiger Mietvertrag für Ferienwohnungen ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Es gibt keine Möglichkeit, den Vertrag durch einen Rücktritt aufzulösen. Sogar wenn ein Mieter aus wichtigen persönlichen Gründen (zum Beispiel Unfall, Krankheit, Scheidung oder Todesfall in der Familie) die Ferien streichen muss, hat er kein Recht auf Vertragsauflösung: Der Mietzins ist zu bezahlen. Dasselbe gilt, wenn er später an- oder verfrüht abreist.

  • Darf ich untervermieten?

Ja. Der Mieter darf die Wohnung untervermieten, um unnötige Kosten zu vermeiden. Bei einer frühzeitigen Absage klappt vielleicht eine Neuvermietung durch den Vermieter. Dann entfällt die Zahlungspflicht. Der Mieter sollte sich das schriftlich bestätigen lassen.

  • Welche Art Mietvertrag wird aufgesetzt?

In der Regel befristete Verträge. Der Vertrag endet am letzten Ferientag. Eine Kündigung ist also nicht nötig, und das Mietverhältnis kann nicht erstreckt werden. Empfehlenswert ist ein schriftlicher Vertrag. Im Internet abgeschlossene Verträge sind ebenfalls gültig. Vorsicht bei Online-Buchungen: immer auf seriöse Anbieter achten (siehe Box). Im Zweifelsfall anrufen. Wenn keine Telefonnummer angegeben ist – Finger weg vom Angebot!

  • Gibt es einen Mieterschutz?

Nein. Bei einer Mietdauer von bis drei Monaten gelten die Schutzbestimmungen des Mietrechts wie bei normalen Mietwohnungen nicht: Ein Ferienwohnungsmieter kann sich also nicht auf den Kündigungsschutz oder den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen berufen.

  • Wie muss die Ferienwohnung ausgestattet sein?

Das ist von Wohnung zu Wohnung verschieden: Der Mietvertrag sollte klare Bestimmungen zur Ausstattung enthalten. Ob etwa ein Radio, Telefon, TV-Apparat, Internetanschluss, Waschmaschine, Geschirrspüler, Kochherd und Kühlschrank zur Wohnung gehören. Eine separate Inventarliste verhindert Streitereien bei der Rückgabe.

  • Wer haftet, wenn ich einen Schaden anrichte?

Der Mieter einer Ferienwohnung ist zum sorgfältigen Gebrauch verpflichtet. Verursacht er einen Schaden, wird er dafür schadenersatzpflichtig.

Wer zahlt, wenn die Piloten streiken?

Streiks, Verspätungen und verlorene Koffer. Zwischenfälle, die einem die Ferien vermiesen können. Aber Passagiere haben Rechte.

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Beim Absturz eines Kleinflugzeugs ist am Mittwochabend eine Person ums Leben gekommen. Zahlreiche Flüge am EuroAirport in Basel mussten deswegen annulliert, umgeleitet oder vertagt werden.
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KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

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