Wenn der Flieger am Boden bleibt, ist auch die Ferienlaune am Boden. Flugverspätungen sind ein grosses Ärgernis, das dazu noch häufig vorkommt.
Was viele nicht wissen
In meisten Fällen können Passagiere Entschädigungszahlungen geltend machen.
Airhelp ist eine Firma, die Passagieren bei der Einforderung solcher Entschädigungen hilft. Neben ihr gibt es andere wie Flightright oder Fairplane, die ebenfalls für Passagiere Entschädigungen erkämpfen. Bezahlen die Airlines, verdienen diese Firmen eine Provision von rund 25 Prozent.
Über das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) können Passagiere zwar auch Anzeige erstatten, das Formular dafür ist aber lange und kompliziert. Muss man vor Gericht ziehen, lohnt sich das ohne Unterstützung grösstenteils nicht. Büsst das Bazl die Airline, erhalten Betroffene dafür die gesamte Entschädigung, da das Bundesamt keine Provision bezieht.
Das sind eure Rechte auf Flügen aus der und in die Schweiz
- Im Falle einer Verspätung ab zwei Stunden muss die Fluggesellschaft Mahlzeiten und Getränke im Verhältnis zur Wartezeit anbieten.
- Verzögert sich euer Weiterflug bis zum Folgetag muss die Airline wenn nötig eine Hotelunterkunft inklusive Transport offerieren.
- Die Möglichkeit zur Telekommunikation muss sie ebenfalls anbieten.
- Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden und einer Distanz von 1500 Kilometern schuldet die Airline ein Entschädigung von 250 Euro;
- bei drei Stunden auf Strecken bis 3500 Kilometern 400 Euro;
- und bei vier Stunden auf Strecken ab 3500 Kilometern 600 Euro.
- Verspätet sich der Abflug um mehr als fünf Stunden, hat der Kunde das Recht, auf den Flug zu verzichten und sein Geld zurück zu verlangen.
- Wird ein Flug annulliert, muss die Airline den betroffenen Passagieren entweder den Ticketpreis erstatten oder einen Ersatzflug anbieten. Für die Wartezeit muss sie die Passagiere ebenfalls entschädigen. Auch hier kommt es bei der Höhe der Entschädigung auf Reisestrecke und Verspätung an (siehe Punkte oben).
- Hat die Airline einen Flug überbucht, muss sie zunächst nach Freiwilligen suchen, die bereit sind ihre Plätze freiwillig aufzugeben. Diesen muss die Airline die Rückerstattung des Ticketpreises und eine anderweitige Beförderung an den Zielort zur Auswahl anbieten. Diejenigen Passagiere, die am Boden bleiben, weil die Airline keine Freiwilligen gefunden hat, erhalten ebenfalls Entschädigungszahlungen nach den oben genannten Punkten.
- Kündigen Airlines Flugannullierungen 14 Tage vor Abflug an, können Passagiere ebenfalls keine Entschädigungszahlungen geltend machen.
Wann Airlines nicht zahlen müssen, finden Sie hier.