Wer eine Reise - egal, aus welchem Grund - vor Antritt annulliert, schuldet dem Reisebüro Annullierungskosten. Je kurzfristiger man die Reise absagt, umso höher ist in der Regel diese Entschädigung. Gegen dieses Risiko kann man sich mit einer Annullierungskostenversicherung abdecken, wobei die Versicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen zahlt: Wenn man zum Beispiel krank wird, einen Unfall hat oder unverschuldet die Stelle verliert. Massgebend sind die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Police; sie zählen die versicherten Ereignisse auf.
Versicherung verlangt in jedem Fall ein Arztzeugnis
Krankheiten, die bereits bei der Buchung bestehen, sind grundsätzlich nicht gedeckt - mit einer Ausnahme: Wenn bei einem chronischen, aber stabilen Leiden eine unerwartete Verschlechterung eintritt, zahlt die Versicherung doch. Allerdings muss ein Arzt bestätigen, dass mit dieser Verschlimmerung nicht gerechnet werden musste und die versicherte Person bei der Buchung reisefähig war.
Generell prüfen die Reiseversicherungsgesellschaften Annullierungsfälle individuell. Bei psychischen Erkrankungen schauen sie noch genauer hin und verlangen weitgehende Belege: Neben dem bereits erwähnten Arztzeugnis, das die unerwartete Verschlechterung bestätigen muss, fordern sie zum Teil auch eine Abwesenheitsbestätigung des Arbeitgebers. Je nach Situation ziehen sie einen Vertrauensarzt bei, der das Dossier begutachtet und mit der behandelnden Ärztin Kontakt aufnimmt. Manche Versicherungsbedingungen schreiben sogar vor, dass es zu einem stationären Klinikaufenthalt gekommen sein muss, damit die Annullierungskosten übernommen werden.
Genau das steht auch im Kleingedruckten zu Ihrer Police. Sie erlitten einen Rückfall, der - für Sie positiv - ohne Klinikaufenthalt behandelt werden konnte. Doch damit fehlte die Voraussetzung für die Kostenübernahme. Dass Ihre Versicherung nicht bezahlt hat, ist schwer nachzuvollziehen, rechtlich aber korrekt.