Kantonale Abstimmung TI
Tessin stimmt umstrittenem Steuergesetz zu

Im Kanton Tessin werden künftig hohe Einkommen steuerlich entlastet. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde am Sonntag gutgeheissen. Auch Ausgleichsmassnahmen für geplante Rentenkürzungen von Kantonsangestellten fanden an der Urne Zustimmung.
Publiziert: 09.06.2024 um 15:44 Uhr
Tiefere Steuern für hohe Einkommen: Der Kanton Tessin wird nach dem Ja zur Steuerreform attraktiver für reiche Menschen. (Symbolbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Bei einer Stimmbeteiligung von 49,32 Prozent stimmten 60'581 Tessinerinnen und Tessiner für und 45'908 gegen das neue Steuergesetz, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Neben einer Senkung des maximalen Einkommenssteuersatzes werden mit dem neuen Steuergesetz auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Altersvorsorge angepasst.

Mit dem neuen Gesetz soll der Spitzensteuersatz in sechs Etappen bis 2030 um 0,5 Prozent pro Jahr reduziert werden - von 15 auf 12 Prozent. Dadurch werden hohe Einkommensklassen steuerlich entlastet. Dies soll den Kanton unter anderem attraktiver machen für Top-Manager.

Die fast zeitgleich zur Debatte um die Steuerreform angekündigten Sparschnitte sorgten für grosse Kritik bei Linksparteien und Gewerkschaften. Den Reichen werde gegeben, während gleichzeitig Sozialleistungen gestrichen würden, so der Tenor. SP, Grüne sowie weitere Linksparteien lancierten deshalb das Referendum gegen die Steuergesetzänderung.

Das Tessiner Stimmvolk hat auch eine zweite Gesetzesvorlage gutgeheissen, welche eine Änderung des Gesetzes über die kantonale Pensionskasse vorsieht.

Mit 53'230 Ja-Stimmen gegenüber 52'169 Nein-Stimmen haben die Stimmberechtigten Ausgleichsmassnahmen knapp zugestimmt, welche die geplanten Rentenkürzungen von Kantonsangestellten abfedern sollen. Diese sehen unter anderem eine Erhöhung des Alterskapitals vor, welche von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird. Die Massnahmen kosten den Kanton jährlich 14,6 Millionen Franken.

Abgelehnt wurde die dritte Vorlage, welche den Kauf eines ehemaligen Gebäudes der Banca del Gottardo in Lugano für 76 Millionen Franken sowie einen Kredit für den Umbau vorsah. Der Souverän lehnte die Vorlage mit 63'216 Nein-Stimmen gegenüber 43'088 Ja-Stimmen ab.

Die Immobilie hätte zu einem weiteren kantonalen Gerichtsgebäude umgebaut und künftig das Appellationsgericht, das Zivilgericht sowie das neue Vormundschaftsgericht beherbergen sollen. Das bisherige Gerichtsgebäude in Lugano verfügt seit längerem über zu wenig Platz und ist renovierungsbedürftig.

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