Sieben Fragen und Antworten zum Ski-Billet
Gibts bei Lawinen, Nebel und Verletzung Geld zurück?

Skifahren kostet viel Geld. Bei schlechtem Wetter, Ticketverlust oder einer Verletzung kostet es noch dazu Nerven. Diese Rechte haben Skifahrer, wenn sie ihr Geld zurück verlangen wollen.
Publiziert: 13.12.2023 um 20:13 Uhr
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Aktualisiert: 17.01.2024 um 17:21 Uhr
Wenig Sicht und wenig Spass: Skifahren bei dichtem Nebel.
Foto: Keystone
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Katharina Siegrist
Beobachter

Wer ein Skiticket kauft, der will wedeln, carven oder pülverlen – aber sich ganz bestimmt nicht mit Recht und Gesetzen herumschlagen. Doch nicht immer läuft ein Skitag so, wie man es sich vorgestellt hat. Was man fordern kann und was nicht, das regeln in erster Linie die allgemeinen Transport- oder Geschäftsbedingungen der Bergbahnen.

1

Wegen eines Schneesturms mussten die Sesselbahnen abgeschaltet werden. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises?

Kaum. Für einen Schneesturm, starken Wind oder Lawinengefahr trägt niemand die Verantwortung. Sie gelten als höhere Gewalt. Die Bergbahnen schliessen in ihren AGB darum aus, dass sie bei schlechtem Wetter etwas zurückzahlen oder entschädigen müssen.

Schlechtes Wetter beim Ski-Fahren? Wenn die Bahnen deswegen geschlossen werden müssen, heisst das für Skifahrer oft: Pech gehabt!
Foto: keystone-sda.ch
2

Ich habe ein 7-Tage-Abo gekauft und am zweiten Tag das Kreuzband gerissen. Erhalte ich mein Geld zurück?

Sehr gut möglich. Die nicht genutzten Tage werden in der Regel zurückerstattet. Dafür verlangen die Bergbahnen ein Arztzeugnis – häufig von einer ortsansässigen Ärztin oder Klinik. Dasselbe gilt, wenn man krank wird. Erstattet wird nur das Ticket des Verunfallten oder Kranken. Der Rest der Familie, die möglicherweise frühzeitig abreisen muss, geht leer aus.

3

Der Skipass ist extrem teuer. Da darf ich eine perfekt präparierte Piste verlangen, oder?

Perfekt präparierte Pisten garantieren die Bergbahnen nicht. Was Sie aber erwarten dürfen, sind sichere Pisten. Wenn ein verschneiter Bachlauf, ein Felsbrocken oder eine andere gefährliche Stelle ungenügend markiert oder gesichert sind und jemand deswegen verunfallt, können die Bergbahnen grundsätzlich haftpflichtig werden.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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4

Kann ich meinen Skipass auf meine Kollegin übertragen?

Wahrscheinlich nicht. Die meisten Bergbahnen halten nämlich fest, dass Tickets «persönlich und nicht übertragbar» sind. Ihre Kollegin muss sich also ihr eigenes Billett kaufen.

5

Was, wenn ich das Ticket meiner Kollegin trotzdem ausleihe?

Das kann ins Auge gehen. Wenn die Bergbahnen merken, dass eine nicht berechtigte Person das Billett nutzt, können sie es sperren – ohne etwas zu erstatten.

Günstiger Ski fahren – so gehts

Günstiger Ski fahren – so gehts

Der Beobachter sorgt mit seinem Ski-Scraper-Projekt für Transparenz in den Skigebieten mit dynamischen Preisen. Mit einem Datenroboter, einem sogenannten Scraper, fragt er stündlich die Preise für eine Tageskarte ab und veröffentlicht sie live auf beobachter.ch/ski-scraper. Interessierte können sich dort ein Bild zur Preisentwicklung machen und damit informierte Kaufentscheide treffen. Das Projekt startet mit einigen der bekanntesten Skigebiete (Aletsch-Arena, Arosa Lenzerheide, Engadin St. Moritz, Gstaad, Laax, Titlis, Verbier, Zermatt) und wird danach laufend erweitert.

Zum Tageskarten-Preisvergleich

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6

Was passiert, wenn ich den Skipass verliere?

Meistens bekommt man einen neuen, wenn man die Quittung noch hat. Gut möglich, dass man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen muss. Oft gilt das aber nur für Mehrtageskarten, nicht für Tageskarten.

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7

Habe ich auch Pflichten?

Ja, das haben Sie. Auf der Piste müssen Sie sich an die FIS-Regeln halten. Sie dürfen nur auf Sicht fahren und nur so schnell, wie es Ihr Können und die Verhältnisse erlauben. Andere Skifahrende dürfen Sie nur mit genügend Abstand überholen, und bei einem Unfall sollten Sie Erste Hilfe leisten. Wer sich rücksichtslos verhält – etwa indem er mit einem Kafi Schnaps zu viel im Blut andere gefährdet – dem kann der Skipass entzogen werden. Möglicherweise riskiert man sogar eine Umtriebsentschädigung von mehreren Hundert Franken.

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