Nicht mehr selber putzen zu müssen, ist herrlich. Wie versichert man aber die Haushaltshilfe richtig?
Unfallversicherung für Putzfrau
Angenommen die Putzfrau fällt beim Staubwischen in Ihrer Wohnung von der Leiter. Die Folgen sind ein gebrochener Arm, eine Schramme am Kopf und eine länger dauernde Arbeitsunfähigkeit. In der Schweiz gilt das Versicherungs-Obligatorium – unabhängig von der Lohnhöhe des Arbeitnehmers.
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine Kollektiv-Unfallversicherung an. Damit sind Unfallkosten am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin abgedeckt. Die Prämie, die der Arbeitgeber zahlen muss, beträgt rund 100 Franken im Jahr. Die Versicherung vergütet Heilungskosten und Pflegeleistungen, zahlt ab dem dritten Krankheitstag ein Taggeld und erbringt gesetzliche Rentenleistungen.
AHV/IV/EO und ALV – Wie bitte? Was?
Eine Anstellung im Privathaushalt verpflichtet zur Anmeldung bei der Ausgleichskasse. Die Versicherung muss unabhängig von der Höhe des Lohns der Reinigungskraft abgeschlossen werden.
Die Sozialversicherungs-Beiträge – darunter werden AHV, IV, EO, ALV und Familienzulagen verstanden – können mittels eines sogenannten «vereinfachten Abrechnungsverfahrens» abgerechnet werden. Wer nicht bereits Mitglied einer Ausgleichskasse ist, muss sich innert 30 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der Ausgleichskasse vom Kanton für das «vereinfachte Abrechnungsverfahren» anmelden. Dieses Verfahren reduziert den administrativen Aufwand. So muss der Arbeitgeber zum Beispiel keinen monatlichen Lohnausweis ausfüllen. Dabei zieht der Arbeitgeber die Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und Steuer vom Lohn ab und rechnet mit seiner Ausgleichskasse wiederum jeweils per Ende Jahr ab. Die Ausgleichskasse schickt dem Arbeitnehmenden für die Steuererklärung eine Bescheinigung über die abgelieferte Steuer.
Tipp: Wenn Sie den administrativen Aufwand rund um die Anstellung Ihrer neuen Haushaltshilfe scheuen und Arbeitsvertrag, Anmeldung und Versicherung lieber abgeben möchten, sind diverse Anbieter wie beispielsweise Quitt.ch oder Putzfee.ch oder genau das Richtige für Sie.