Portemonnaie geklaut
Das Trostpflaster für den Fall der Fälle

In der Schweiz wird geklaut, was das Zeug hält, wie die Ende März veröffentlichte Kriminalstatistik des Bundes zeigt. Gut beraten ist, wer als Beklauter wenigstens richtig versichert ist.
Publiziert: 10.04.2012 um 10:46 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 04:46 Uhr

Diebstähle, insbesondere Entreiss-, Taschen- und Trickdiebstähle haben gegenüber dem Jahr 2010 um einen Sechstel zugenommen. Über 36‘000 Mal wurden 2011 Handtaschen entrissen, Portemonnaies geklaut und getrickst. Diese erschreckende Zahl ist der kürzlich publizierten polizeilichen Kriminalstatistik zu entnehmen. Und daneben gibt es eine riesige Dunkelziffer von nicht polizeilich registrierten Diebstählen.

Opfer eines Diebstahls zu werden, ist unangenehm. Und vielleicht ist es nur ein Trostpflaster, wenn einem die Versicherung wenigstens den Schaden ersetzt. Welche Versicherung ist dafür zuständig? Grundsätzlich ist Diebstahl ein Fall für die persönliche Hausratversicherung. Pech also, wer als Beklauter keine hat. Obligatorisch ist die Hausratversicherung nämlich nicht.

Pech hat auch, wer zwar eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, aber über keine Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» verfügt. Die Hausratversicherung ohne diese Zusatzdeckung kommt nämlich nur dann zum Zug, wenn sich Diebe innerhalb der Wohnung zu schaffen machen.

Selbst mit der Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» steht die Versicherung nicht vorbehaltlos für jeden Verlust gerade. Geld zum Beispiel ist nicht versichert. Für ein gestohlenes Handy oder die Uhr dagegen wird in der Regel Schadenersatz geleistet. Wichtig ist es, den Diebstahl der Polizei zu melden, um der Versicherung einen Rapport vorlegen zu können.

Bei der Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» gelten üblicherweise ein Kostendach von 2000 Franken sowie ein Selbstbehalt von 200 Franken. Es lohnt sich, bei verschiedenen Versicherern eine Offerte einzuholen.

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