Navi-Gerät in der Mitte montiert
Ausweis weg!

Autofahrer, die ihr Navigationsgerät am falschen Ort montieren, riskieren eine empfindliche Busse. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Ausweisentzug.
Publiziert: 21.10.2013 um 10:08 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 03:08 Uhr

76‘196 Ausweisentzüge registrierte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) im vergangenen Jahr. Von diesen entfallen rund 10‘000 Entzüge auf «unerlaubte Verwendung von Kommunikations- und Multimediaelektronik». Gemeint sind damit das Telefonieren am Steuer oder das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Fahrt.

Was viele Autofahrer nicht wissen: Navigationsgeräte bergen noch mehr Bussenpotential. Denn nicht nur das Bedienen eines Navi-Gerätes während der Fahrt, sondern bereits das falsche Platzieren eines Navigationsgerätes im Auto kann eine Busse von mehreren Hundert Franken oder den Ausweisentzug zur Folge haben.

Viele Autofahrer haben das Navi in der Mitte der Frontscheibe befestigt. Das ist verboten. Grund: Ein Navigationsgerät in der Mitte der Frontscheibe verursacht einen gefährlichen blinden Fleck im Sichtfeld des Lenkers. Gemäss Gesetz muss ein Fahrzeugführer dafür sorgen, dass er freie Sicht hat und darf somit keine Geräte, Kleber und Ähnliches an der Frontscheibe oder den beiden vorderen Seitenfenstern anbringen. Ausnahme sind Gegenstände, die das Gesetz in diesem Bereich ausdrücklich zugelassen oder gar vorgeschrieben hat wie etwa die Autobahnvignette und die Innenspiegel.

Die Polizei ahndet Montagesünden allerdings nicht überall gleich strikt. Die Kantonspolizei in Zürich etwa pflegt eine vergleichsweise tolerante Haltung. Die Zürcher Polizisten akzeptieren Navis auch an der Frontscheibe, solange sie am unteren oder oberen Rand befestigt sind und die Sicht so nicht behindern.

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