Es sollte eigentlich der schönste Tag in Ihrem Leben werden, doch irgendwie ist alles schiefgelaufen? Sie haben sich verliebt, verlobt – und wollten heiraten. Aber auf einmal hinterfragen Sie Ihre Entscheidung? Dann ist es Zeit zu handeln.
«Will man nicht heiraten, dann sollte man es dem Partner unbedingt so schnell wie möglich sagen», rät Jane Finger (41) im Gespräch mit BLICK an der Hochzeitsmesse MariNatal. Finger ist selbständige Weddingplanerin und Ausstellerin an der Messe in Bern.
Verliebt in einen anderen
Auch Finger selbst hat im Laufe ihrer Karriere schon mehrfach erfahren müssen, dass Paare kurz vor dem grossen Tag alles über den Haufen werfen. «Es gab schon unterschiedliche Gründe, warum eine Hochzeit abgesagt werden musste. Weil sich jemand in jemand anderen verliebt hatte und die Beziehung deshalb kurz vor der Hochzeit auseinanderging. Krankheitsbedingt, weil die Braut Brustkrebs hatte und gerade mitten in der Chemo steckte. Oder weil am Tag vorher die Mutter der Braut gestorben war», führt die Hochzeitsplanerin aus. Nicht in allen Fällen wurde die Hochzeit komplett abgesagt, manchmal auch einfach verschoben. «Je nach Grund kommt es darauf an, wie man die Hochzeit absagt. Meist rufe ich dann die Dienstleister an, und das Paar informiert die Gäste.»
Die engsten Verwandten werden persönlich informiert
Wie geht man am besten vor, wenn man den Gästen von der Absage berichten will? «Die nächsten Verwandten ruft man meist persönlich an. Die restlichen Eingeladenen informiert man dann per Brief, Mail oder SMS», so Finger. Das laufe in derselben Reihenfolge ab, wie man auch die Einladungskarten verschickt.
Es kommt aber auch immer auf den Grund einer Absage an, meint die Weddingplanerin. «Wenn eine Beziehung auseinandergeht, dann liegt es meist an der Person, die den anderen betrogen oder sich fremdverliebt hat, die Hochzeit abzusagen.» Wenn es ein gemeinsamer Entscheid sei, müsse auch gemeinsam gehandelt werden.
Eine Hochzeitsversicherung spart Kosten
Je nach Grund der Hochzeitsabsage seien Dienstleister kulant und würden zumindest einen grossen Teil der Kosten zurückerstatten. «So beispielsweise, wenn das Fest krankheitsbedingt nicht stattfinden kann», sagt Finger.
Für solche Fälle gibt es laut der Weddingplanerin aber auch eine Hochzeitsversicherung: «Die Versicherung kommt im Fall von Krankheit oder Todesfall für die entstandenen Kosten auf, oder wenn die Lokalität in Konkurs geht. Wenn die Hochzeit aber abgesagt wird, weil man sich kurzfristig anderweitig verliebt hat, bleibt man auf den Kosten sitzen.»