Fux über Sex
«Mache ich mich strafbar?»

Publiziert: 15.03.2017 um 23:34 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 01:13 Uhr
Caroline Fux
Caroline FuxBlick-Sexologin

Ich (54) schaue regelmässig Femdom-Websites an. Da das Gesetz Gewaltpornos verbietet, bin ich allerdings beunruhigt. Fallen Femdom-Sites mit Fotos und Videos unter die Definition von Gewaltporno? Mache ich mich strafbar, wenn ich diese Sites besuche, auch wenn die Gewalt sich gegen mich selbst als Mann wendet? Linus

Lieber Linus

Der grosse Teil der Pornografie, die unter dem Genre Femdom läuft, bei dem eine Frau also in irgendeiner Weise eine dominante Rolle einnimmt, ist keine Gewaltpornografie oder «harte Pornografie», wie es im Gesetz heisst.

Das trifft generell auf das BDSM-Genre zu. Dominanz und Unterwerfung gelten in einem gewissen Rahmen als akzeptierte sexuelle Spielart. Einvernehmliche Fesselspiele und Klapse auf den Hintern mögen nicht jedermanns Sache sein und auch eine Form von Gewalt zeigen, unter verbotener harter Pornografie versteht man aber etwas anderes.

Fernhalten solltest du dich von Darstellungen, bei denen beispielsweise jemand sadistisch gequält oder gefoltert wird und wenn das Zufügen von Verletzungen ein wichtiges erregendes Element ist. Die Beurteilung, was strafrechtlich relevant ist, ist aber immer Ermessenssache. Sprich: Es gibt keinen fixen Regelkatalog, und schliesslich muss jeder einzelne Fall vom Gericht beurteilt werden.

Dass du selbst ein Mann bist, ist hingegen definitiv kein Argument. Es verschafft dir keinen Freibrief, gewisse Darstellungen konsumieren zu dürfen, dass du in die Opferrolle passt.

Lasse beim Surfen den gesunden Menschenverstand walten. Je expliziter du im Netz nach Gewaltdarstellungen suchst, desto grösser ist die Chance, dass du auf Inhalte stösst, die verboten sind und bei denen allein schon das Anschauen strafbar ist. Denn nach dem Konsumieren kannst du nicht argumentieren, dass du eigentlich etwas anderes gesucht hast.

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