Ich (30) habe vor fünf Jahren auf einer Erotikplattform eine Annonce geschaltet, dass ich gerne eine Frau oral befriedigen möchte. Darauf hat sich eine junge Frau gemeldet, die erst 14 Jahre alt war. Ich habe ihr gesagt, dass das gegen das Gesetz sei. Wir haben uns dann ein paar Mal freundschaftlich getroffen, und sie wirkte auch viel älter. Ich habe sie danach noch ein paar Mal um ein Treffen gebeten, aber sie hat nie reagiert. Heute ist sie 19, und ich frage mich, ob ich ihr nun nochmals anbieten dürfte, sie gegen Geld zu befriedigen. Immerhin hat sie sich damals ja dafür interessiert. Oder ist das gegen das Gesetz? Oder vielleicht eine Belästigung? Stefan
Lieber Stefan
Vom Alter her ist es rechtlich gesehen kein Problem, wenn du dieser Frau Geld dafür anbietest, sie oral zu befriedigen. Entscheidend ist nämlich nicht, wie alt die Frau war, als du sie kennengelernt hast, sondern wie alt sie jetzt ist.
Ob so ein Angebot zum jetzigen Zeitpunkt noch Sinn macht oder zum guten Ton gehört, ist allerdings eine ganz andere Frage. Denn nur weil sich diese Frau vor einigen Jahren für die Option «Oralsex gegen Geld» interessiert hat, heisst nicht, dass das heute auch noch so ist. Es wirkt viel eher so, als würdest du sie auf dieses Thema reduzieren, und genau diese Reduktion ist der Kern vieler Belästigungen. Erst recht, da sie in der Zwischenzeit auf viel weniger verfängliche Kontaktangebote nie eingegangen ist.
Du hast dich damals korrekt verhalten, indem du auf einen sexuellen Kontakt mit dieser Frau verzichtet hast, da sie jünger als sechzehn Jahre war. Es scheint allerdings dennoch eine gewisse Faszination gegeben zu haben. Bitte zögere nicht, dich an eine Fachstelle zu wenden, wenn du dich zu sehr zu jungen Frauen hingezogen fühlst und du dir allenfalls bei diesem Thema nicht ganz trauen kannst.
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